Wenn ich die Klage in einer ArbR-Sache zurücknehme, hat dann auch hier jede Partei seine Kosten selbst zu tragen???
Habe diesen Fall noch nie gehabt.
Kosten bei Rücknahme der Klage im ArbR
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Ja, ist immer so.
In der ersten Instanz beim ArbG trägt jeder seine Kosten selbst, egal was passiert.
In der ersten Instanz beim ArbG trägt jeder seine Kosten selbst, egal was passiert.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale