Gehalt nicht gezahlt

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#11

30.09.2007, 19:45

Pepsi hat geschrieben:jo normalerweise würd ich das auch denken.. aber Vollstreckungsauftrag allein reicht ja schon aus, das muss das AG an die Kammer weiterleiten ...
Das ist mir neu. Sicher? Wo steht das?
StineP

#12

30.09.2007, 20:33

Wüsste ich nicht... Aber gemäß BRAO darf ein Anwalt keine Schulden machen... Hängt damit vielleicht zusammen...
Gast

#13

30.09.2007, 20:56

wo steht das in der BRAO?
Jupp03/11

#14

30.09.2007, 21:00

Vollstreckungsauftrag gegen einen Anwalt wird mit Sicherheit nicht ausreichend sein, dass die Kammer informiert wird.
Hier müssen Gründe vorliegen, dass z. B. Fremdgelder nicht ordnungsgemäß sofort weitergeleitet werden pp.
Die e.V. wid m. W. auch nicht gemeldet.

Im übrigen ist es auch nicht zutreffend, dass Anwälte keine Schulden machen dürfen.
Ich kenne viele Einzelkämpfer, die als 30-jährige bereits ein Haus haben.
Gast

#15

30.09.2007, 21:10

genau ist das was ich nämlich meine. Wenn ich z.B. die ganzen jungen Anwälte sehe, die sich bei Soldan ne Erstausstattung leisten. Aus der Portokasse bezahlen die das wenigstens nicht.

Was hier wohl eher gemeint ist, dass ein RA nicht über seine Verhältnisse leben sollte bzw. die Finanzen so im Griff haben sollte, dass die vereinnahmten Gelder da ankommen, wo sie hingehören.

Wäre jetzt meine Theorie. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anwaltskammer automatisch Meldung darüber erhält, wenn ein Vollstreckungsauftrag gegen einen RA ergeht. Das fände ich datenschutzrechtlich doch sehr bedenklich. .
hexchen
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 24.08.2006, 16:13
Kontaktdaten:

#16

01.10.2007, 07:19

Ein Problem mit der Zulassung kriegt der RA auf jeden Fall dann, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO.
Bob

#17

01.10.2007, 08:22

§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO reicht hier auch schon, da der Haftbefehl ins Schuldnerregister eingetragen wird. Ob dann auch tatsächlich die Zulassung entzogen wird ist ne andere Frage.
Zuletzt geändert von Bob am 01.10.2007, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#18

01.10.2007, 08:23

Naja, stimmt auch nicht nur.

7.
wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, daß dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder der Rechtsanwalt in das Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozeßordnung) eingetragen ist;

Also schon bei eV.,..
Gast

#19

01.10.2007, 08:31

wie gesagt. Das sind noch relativ nachvollziehbare Gründe, da dann nicht mehr mitt 100%iger Sicherheit davon auszugehen ist, dass der RA noch in der Lage ist, z.B. Fremdgelder ordnungsgemäß weiterzuleiten.

Allerdings ist ein normaler Vollstreckungsauftrag nicht in der Lage, zulassungsbeendende Maßnahmen nach sich zu ziehen.
Bob

#20

01.10.2007, 08:32

Hinsichtlich der Mitteilungen an die RA Kammer bitte mal im folgenden Link (MIZI) 2. Teil, Abschnitt 5 anschauen.

http://www.kulturbuch-verlag.de/Online/MiZi.pdf

Mitzuteilen sind unter anderem:

Forderungs- und Feststellungsklagen
Vollstreckungsbescheide
Arrestgesuche
Anträge auf Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Sicherungshyp.
Entscheidungen im Insolvenzverfahren
Vollstreckungsaufträge
Terminsbestimmungen zur Abgabe der eV
Anträge auf Haftanordnungen nach 901 ZPO
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
Verhaftungsaufträge
Antworten