Ich habe mal wieder eine Frage diesmal PERSÖNLICH.
Ich klage gegen meinen alten Arbeitgeber, der hat mein Gehalt für ca. 1 1/2 nicht gezahlt.
Ich hatte ihm aber vorher die Kündigung auf den Tisch geknallt.
Es ist jetzt schon so weit, dass er zum Termin zur E.V nicht erschienen ist, ich habe Haftauftrag erteilt.
Wie würdet ihr weiter verfahren? Es ist eine menge Kohle.
Ich bin gespannt auf eue Antworten. DANKE
Gehalt nicht gezahlt
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Hallo Jupp03
Es war eine Vollzeitstelle, für mich ist das eine Menge Kohle
Es war eine Vollzeitstelle, für mich ist das eine Menge Kohle
War ja nur Spass.
lass die Sache laufen.
Ein Anwalt, der HB gegen sich ergehen läßt, hat es nicht besser verdient.
lass die Sache laufen.
Ein Anwalt, der HB gegen sich ergehen läßt, hat es nicht besser verdient.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Ich bin schon am Überlegen, ob ich mich nicht in das Grundbuch des RA eintragen lassen sollte.
Was passiert denn danach, wenn der Ra bis zu 6 Monate in Haft geht?
Was passiert denn danach, wenn der Ra bis zu 6 Monate in Haft geht?
Dann kannst du ihn ja besuchen.
Gleich gibt es wieder den Anschiss:
Der Anwalt wird zahlen.
Wenn nicht, zeig ihn bei der Kammer nach der e.V. an und geh gleichzeitig in das Grundbuch.
Gleich gibt es wieder den Anschiss:
Der Anwalt wird zahlen.
Wenn nicht, zeig ihn bei der Kammer nach der e.V. an und geh gleichzeitig in das Grundbuch.
Lass ihn erst mal verhaften - dann entscheide weiter... Die Verhaftung bringt oft Leute dazu, zu zahlen...
Der RA hat nen Ruf zu verlieren. Vielleicht ist er ja klug und setzt seine Zulassung nicht aufs Spiel
Der RA hat nen Ruf zu verlieren. Vielleicht ist er ja klug und setzt seine Zulassung nicht aufs Spiel
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
jo normalerweise würd ich das auch denken.. aber Vollstreckungsauftrag allein reicht ja schon aus, das muss das AG an die Kammer weiterleiten und normalerweise melden die sich dann und fragen nach was das auf sich hat..
bino ... wenn dies nicht fruchtet, verhaften lassen, ohne gnade. wenn er so frech ist und kein gehalt zahlt, darfst du nicht zögerlich sein. er hat es nicht anders verdient.