Gehalt nicht gezahlt

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#21

01.10.2007, 09:06

Man lernt nie aus!!

Allerdings zieht wahrscheinlich ne allgemeine Meldung noch keine Konsequezen nach sich; denn sonst hätte mein früherer Chef längst keine Zulassung mehr. Der hat nämlich immer seine Rechnungen "auf Morgen" verschoben.
Allerdings kam es nie zu Vollstreckungen, soweit ich mich erinnnere. Manche Leute brauchen halt etwas "Druck" :-) :-)


P.S.: Wenn man sich der normalen zeitgemäßen Technik verweigert, und sei es auch nur eine normale Einzugsermächtigung, kommt sowas wohl vor. :lol:
Tippse84

#22

01.10.2007, 09:43

Aber das ist doch wohl der Hammer, da sollte man doch davon ausgehen, dass ein RA, der täglich mit diesem Kram zu tun hat nicht so dumm ist und "es drauf ankommen lässt", oder??? Der muss doch beim AG überall schief angeguckt werden....Peinlich!!!
Gast

#23

01.10.2007, 09:48

Jo, hab ich mir auch gedacht. Ist halt etwas zerstreut der Herr...:D :D

Mittlerweile aber in Ruhestand. Vielleicht lags auch am Alter?
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Pepsi
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#24

03.10.2007, 17:08

Bob, sagte ich das nicht bereits
crazybiker
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#25

04.10.2007, 15:00

Hallo Mondschein, da ich Vollstreckungen gegen Anwälte schon live erlebt habe, weiss ich definitiv, dass die Kammer ausgesprochen sensibel reagiert, wenn die Vollstreckung gegen einen Anwalt ausgebracht wird. Ich sage nur Nestbeschmutzer. Die sich dann anschliessenden Sanktionen gegen den Anwalt helfen Dir natürlich in Sachen Kohle nicht wirklich weiter, ich würde - wenn eine Furchtlosigkeitsbescheinigung vorliegt - ohne mit der Wimper zu zucken, Inso-antrag stellen. Evtl. wird dann bei der Abwicklung, wenn er nicht vorher zahlt, Deine Forderung ausgeglichen. Wegen der übrigen Vollstreckungsmöglichkeiten weisst Du ja als Fachmann und Kenner des Umfeldes Deines Schuldners bessere Möglichkeiten.
Es ist schon bedauernswert, wenn man schon für wenig Geld viel arbeiten muss und dann das bissle auch noch nicht mal bekommt. Ob da die hohen Leasingraten für den jaguar/Mercedes oder die hohen Clubbeiträge für Golf/tennis usw. dran schuld sind? :lol:
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Master24
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#26

04.10.2007, 15:07

Ich würde dieses Verhalten in jedem Fall - ob es de jure vorgeschrieben ist oder nicht und unabhängig vom Ruhestand des betreffenden RA - bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer rügen.

Es kann nicht sein, dass ein Rechtsorgan seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen will, insbesondere nach ZV und verflossenem EV-Termin.

Der wird die EV schon leisten, wie 99 % aller, die den Haftbefehl vor den Hut geknallt bekommen.

Im Übrigen:
crazybiker hat geschrieben:Furchtlosigkeitsbescheinigung
WORT DES TAGES! :D :D :D
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
StineP

#27

04.10.2007, 15:13

Unbedingt, Master... Wie geil!

Ansonsten stimm ich dir auch voll und ganz zu.. Würde mich auch mal an die Kammer wenden und petzen.
Bob

#28

04.10.2007, 15:15

Pepsi hat geschrieben:Bob, sagte ich das nicht bereits
Doch, aber es haben ja einige nicht so hingenommen. :wink:
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Tine1978
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#29

04.10.2007, 15:20

Habe so was ähnliches durch. Gott sei dank habe ich einen Teil über das Insolvenzgeld erhalten. Bzgl. eines weiteren Teil, war mein ehemaliger Chef wenigstens so nett mit mir einen Anwaltsvergleich zu schließen, so daß ich mir das Klageverfahren gespart habe. Zahlungen habe ich hierauf zwar bislang noch nicht erhalten, da Vollstreckung momentan aussichtslos, doch ich gebe nicht auf. Zum Glück ist er etwas jünger, so daß ich auf alle Fälle 30 Jahre Zeit habe, mein Geld zu bekommen, sofern nicht irgend was anderes dazwischen kommt. Nicht schön, aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Scheint ja doch öfter zu geben, als ich gedacht habe.
Mondschein
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#30

10.10.2007, 23:32

Hy.

Das mit den Titel, der 30 Jahre gültig ist, wiess ich.

Aber dieser RA ist schon weit über 70.
Und ich glaube, er wird alles versuchen, sich nicht verhaften zu lassen.

Also ich glaube nicht mehr, das ich das Geld jemals bekomme.
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