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Pfüb Arbeitseinkommen

Verfasst: 10.07.2022, 14:20
von Norddeich
Hallo zusammen!
Bei der Schuldnerin wurde Arbeitseinkommen gepfändet. Die Schuldnerin hat eine Tochter die in dem Pfüb unberücksichtigt geblieben ist. Die Schuldnerin wohnt mit der Tochter in einem Haushalt. Die Tochter verdient 725 Euro netto Azubi-Gehalt. Laut des Drittschuldners verdient die Tochter angeblich 1700 Euro.

Ist das richtig das die Tochter unberücksichtigt bleibt oder muss sie berücksichtigt werden?

Vielen Dank!

Re: Pfüb Arbeitseinkommen

Verfasst: 11.07.2022, 15:09
von ...
Verstehe ich es richtig, dass das Vollstreckungsgericht die Nichtberücksichtigung der Tochter maxh §850c Abs. 6 (früher Abs. 4) ZPO angeordnet hat?

Dann lässt sich die Frage anhand des dünnen Sachverhalts nicht abschließend beantworten, da es eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des VollstrG ist.
Eine vollständige Nichtberücksichtigung bei Einkommen i.H.v. 725 € und leben im selben Haushalt scheint mir denkbar aber nicht zwingend zu sein.

Re: Pfüb Arbeitseinkommen

Verfasst: 11.07.2022, 18:41
von Norddeich
Dankeschön