ZV-Gebühr ohne vorherige Zahlungsaufforderung
Aber, wenn Du ein Urteil hast, müsstest Du dann nicht die Rechtsmittelfrist abwarten oder einen Rechtskraftvermerk haben bevor Du vollstreckst?
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die fristen waren aber m.e. voll abgelaufen...
... irgenwie ist das alles .....
gut egal, wenn die fristen nicht abgelaufen sein sollten - okay.
was ist wenn kein rechtsmittel gegen das urteil eingelegt werden konnte???
dann ist es schon so, wie ich gesagt hab oder?
... irgenwie ist das alles .....
gut egal, wenn die fristen nicht abgelaufen sein sollten - okay.
was ist wenn kein rechtsmittel gegen das urteil eingelegt werden konnte???
dann ist es schon so, wie ich gesagt hab oder?
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also nochmal von vorne, ich hab hier die vollstr. ausfertigung vom urteil vom 07.08. mit vermerk: die Beklagten z. h. der proz. bev. am 21.08.2008 zugestellt.
am 23.09. hab ich die aufforderung mit der 0,3 gebühr gemacht.
das urteil war nicht berufungsfähig!!!
hallo??? da bekomm ich doch definitiv die 0,3???
am 23.09. hab ich die aufforderung mit der 0,3 gebühr gemacht.
das urteil war nicht berufungsfähig!!!
hallo??? da bekomm ich doch definitiv die 0,3???
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ja, würde ich auch sagen. die hatten über einen monat zeit zu zahlen, bevor du zur zahlung aufgefordert hattest. wenn du also mit deiner zahlungsaufforderung die zv angedroht hast, dann bekommst du deine 0,3 gebühr
Sorry Süße - ich steh voll neben mir und bin zu blöd zum lesen heute.
Also, über einen Monat Zeit zu zahlen - da steht Euch die ZV-Gebühr hundert pro zu!! Ich würde dem man nen netten Deizeiler schicken und es ihm so verklickern.
Also, über einen Monat Zeit zu zahlen - da steht Euch die ZV-Gebühr hundert pro zu!! Ich würde dem man nen netten Deizeiler schicken und es ihm so verklickern.
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Ihr :twisted:
werd ich natürlich gleich mal machen...
so dreist wie die nämlich ist, hat sie noch reingeschrieben, urteil wurde erst am 22.09.2008 zugestellt, aber das ist unwahr, auch nach dem eb des amtsgerichts (hab nämlich angerufen und mir das bestätigen lassen )
ich bin mal gespannt ob sie sich weiterhin weigert!
werd ich natürlich gleich mal machen...
so dreist wie die nämlich ist, hat sie noch reingeschrieben, urteil wurde erst am 22.09.2008 zugestellt, aber das ist unwahr, auch nach dem eb des amtsgerichts (hab nämlich angerufen und mir das bestätigen lassen )
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Hört sich ganz so an, als ob sich da jemand drücken wollte Aber ich hoffe, es klappt und die weigern sich nicht noch länger... Dann würd ich das einfach festsetzen lassen.
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Soweit stimmt das!Strubbel hat geschrieben:Meines Erachtens kannst du das.
Für einen ZV-Auftrag entsteht immer eine 0,3 Gebühr Nr. 3309. Da brauchst du vorher nicht auffordern.
Es gibt viele RAe, die fordern nach Fristablauf auf und leiten dann die ZV ein, weil sie dann für beide Aufträge Kostennoten in Rechnung stellen:
0,3 Aufforderung
0,3 einfacher ZV-Auftrag
kramst Du jetzt alle alten Sachen raus oder was?
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