Hallöchen,
brauche dringend und schnell eure Hilfe:
Wir haben vollstreckungsfähigen Titel, Sicherheitsleistung wurde hinterlegt. Jetzt muss schnellstmöglich ein ZV-Antrag gestellt werden. Nun meine Frage: Kann ich die 0,3 Gebühr für den Auftrag nehmen? Wir haben den SChuldner vorher nicht zur Zahlung aufgefordert!
Danke schon mal für eure Antworten
ZV-Gebühr ohne vorherige Zahlungsaufforderung
- Strubbel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1483
- Registriert: 04.06.2007, 13:39
- Wohnort: bei Stuttgart
- Kontaktdaten:
Meines Erachtens kannst du das.
Für einen ZV-Auftrag entsteht immer eine 0,3 Gebühr Nr. 3309. Da brauchst du vorher nicht auffordern.
Für einen ZV-Auftrag entsteht immer eine 0,3 Gebühr Nr. 3309. Da brauchst du vorher nicht auffordern.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Mmh, mein RA sagt was anderes, deshalb brauch ich auch ne Stelle, wo das steht. Ich würd die Gebühr ja auch nehmen, aber kennste ja, ohne Beweise geht gar nichts bei den Herren
- Strubbel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1483
- Registriert: 04.06.2007, 13:39
- Wohnort: bei Stuttgart
- Kontaktdaten:
Da versteh ich aber seine Zweifel nicht. Niemand zwingt dich, den Gegner vorher aufzufordern und wenn due einen ZV-Auftrag machst, entsteht die ZV-Gebühr. Schau mal, was bei Nr. 3309 dabei steht. Vielleicht reicht ihm das schon?!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Er sagt, das würde sich aus dem Standesrecht ergeben. keine ahnung, ich hab unsere kosetn jetzt jedenfalls rausgenommen
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Anm. zu Nr. 3309 VV RVG
"Die Gebühr entsteht für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind."
"Die Gebühr entsteht für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind."
Standesrecht gegenüber Schuldner? Hab ich ja noch nie gehört. Das Standesrecht, dass Dein Chef meint ergibt sich z.B. aus § 12 BORA, dass der Gegenanwalt nicht umgangen werden darf.
Nimm die Gebühr mit rein! Ein Anwalt macht doch die Vollstreckung nicht umsonst
Nimm die Gebühr mit rein! Ein Anwalt macht doch die Vollstreckung nicht umsonst