Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Gast
#1
25.09.2007, 16:20
Hallo,
ich habe eine Frage:
ich habe vor mir einen Mahnbescheid, den ich beantragen soll. So nun ist die Frage (es geht um eine GmbH = Anstragssteller, AG = Antragsgegner) muss man beim Mahnbescheid alle Vorstände eintragen? Wir haben hier bei der AG knappe 10 Vorstände oder reicht einer?
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Kimmy
#3
25.09.2007, 16:23
echt? Ich hätte nur zwei genommen, so viele wie auf die eine Seite draufpassen.
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mellimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 21.02.2007, 16:05
- Wohnort: Berlin
#5
25.09.2007, 16:24
dann mußte nen Extra-Blatt beifügen, wo die restlichen drauf stehen - schon blöd
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StineP
#6
25.09.2007, 16:24
Ja, leider. Klar, kann man faul sein, aber rechtlich müssen alle benannt werden.
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MarinaS.
- Forenfachkraft
- Beiträge: 221
- Registriert: 13.08.2007, 15:08
#7
25.09.2007, 16:28
Nein, es reicht aus, wenn man zwei benennt. Machen wir auch immr so.
Gruß
Eure Marina