Mahnbescheid gegen AG

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#1

25.09.2007, 16:20

Hallo,

ich habe eine Frage:

ich habe vor mir einen Mahnbescheid, den ich beantragen soll. So nun ist die Frage (es geht um eine GmbH = Anstragssteller, AG = Antragsgegner) muss man beim Mahnbescheid alle Vorstände eintragen? Wir haben hier bei der AG knappe 10 Vorstände oder reicht einer?
StineP

#2

25.09.2007, 16:22

Eigentlich müssen alle drauf
Kimmy

#3

25.09.2007, 16:23

echt? Ich hätte nur zwei genommen, so viele wie auf die eine Seite draufpassen.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
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#4

25.09.2007, 16:23

da kann ich Stine nur zustimmen
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
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#5

25.09.2007, 16:24

dann mußte nen Extra-Blatt beifügen, wo die restlichen drauf stehen - schon blöd ;-)
StineP

#6

25.09.2007, 16:24

Ja, leider. Klar, kann man faul sein, aber rechtlich müssen alle benannt werden.
MarinaS.
Forenfachkraft
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#7

25.09.2007, 16:28

Nein, es reicht aus, wenn man zwei benennt. Machen wir auch immr so.
Gruß
Eure Marina
Kimmy

#8

25.09.2007, 16:28

na dann bin ich wohl faul... ;-)
Gast

#9

25.09.2007, 16:28

vielen lieben dank euch allen
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