Mahnbescheid gegen AG

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
StineP

#12

25.09.2007, 16:33

Nicht du!! =)

Sacht wer, dass es ausreicht, 2 zu benennen ;)
Ich lach mich weg
Kimmy

#13

25.09.2007, 16:37

Achso, ach Mist. :lol: Ne, nur z.B. ich gebe zwei Vorstände an, bin deshalb faul :-)
Ich gebe z.B. auch manchmal bei der GmbH nur an "Geschäftsführer" ohne Namensbennenung. MB ergeht trotzdem. Ich denke mal, dass die MB's deshalb trotzdem erlassen werden, da die Vertretungsorgane ständig wechseln können?! Und weils klappt, mach ich mir nich so viel Arbeit :oops:
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