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Löschung Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 24.09.2007, 14:22
von 20chica04
Hi Ihr Lieben!
Wir hatten vor einiger Zeit mal für unseren Mandanten eine Zwangssicherhungshypothek beim Schulner eintragen lassen. Der Schuldner hat zwischenzeitlich die Forderung beglichen. Wollte dem Schuldner nun jetzt den entwerteten Vollstreckungsbescheid zukommen lassen. Meine Frage ist jetzt, muß ich den Eintragung im Grundbuch vorher noch herausnehmen lassen und wie macht man sowas dann?
Hoffe mir kann jemand helfen?
Liebe Grüße
Sabrina

Verfasst: 24.09.2007, 14:26
von eve
Du brauchst eine Löschungsbewilligung (Notar). Hier würde ich dem Gegner vorher die Kosten (Notarkosten) aufgeben und dann die Löschungsbewilligung erteilen

Verfasst: 24.09.2007, 14:30
von StineP
Ja, so würde ich es auch empfehlen ;)

Verfasst: 24.09.2007, 14:32
von Kimmy
:zustimm Der Schuldner müsste allerdings dieses Verfahren einleiten und auch bezahlen. Von uns selber aus veranlassen wir das nicht. Nur Titelrückgabe.

Verfasst: 24.09.2007, 14:39
von 20chica04
alles klar super danke! Werde den Titel jetzt erst mal zurückschicken...sollte der Gegner sich dann melden wegen Löschung können wir das ja immer noch löschen lassen.
lg