wie kriege ich meinen ex aus dem grundbuch
seit 4 jahren bin ich getrennt, seit 2 jahren geschieden.Im Grundbuch unseres Hauses stehe ich mit 71% eigentumsanteil und mein ex ist miteigentümer der restlichen 29%.In unserem haus habe ich mit den 2 kindern das wohnrecht, mein ex ist seit 4 jahren ausgezogen.Für die kinder habe ich einen unterhaltstitel auf kindesunterhalt. Da mein exmann keinen unterhalt zahlt, habe ich auf seinen Anteil eine Sicherheitshypothek eintragen lassen. Alle kosten des hauses trage ich seit 4 jahren vollständig allein.Da ich arbeite ist es mir möglich und auch mein wille, das haus vollständig zu übernehmen.da mein ex-mann von hartz 4 lebt, ist eine auszahlung nicht möglich.(das geld würde sofort auf hartz 4 geld angerechnet, schenkung ist ihm verboten, schenkung für die kinder möchte er nicht)
Frage:kann ich nur die 29% eigentumsanteil meines ex-mannes durch teilungsversteigerung oder Forderungsversteigerung versteigern lassen um den anteil selbst zu kaufen? und dabei werden meine 71 % unberührt von der versteigerung?
kann mein Ex-mann nach meinem antrag dieser versteigerung nur seines anteiles die versteigerung des ganzen hauses beantragen und hätte er erfolg damit?
einigung mit dem ex ist nicht möglich
wie kriege ich meinen ex aus dem grundbuch
- Lena
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Einfach mal vor dem Posten die Mitgliedsregeln lesen und beachten!!! Anscheinend ist das doch schwerer als man denken sollte...
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Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Danke, Mädels...
Manchmal frage ich mich doch schon, ob nicht nur diejenigen, die kostenlosen Rechtsrat abgreifen wollen, nicht lesen können, oder - wie in diesem Fall -, wie gut die Beratungsqualität der Anwälte eigentlich ist, wenn jemand nicht mal darüber informiert wird, wie die Auseinandersetzung des Vermögens vonstatten geht...
Und da fällt mir doch glatt ein, daß unsere Frau Bundesjustizministerin doch sogar die Scheidung ohne Anwalt wollte.
Vielleicht wäre ja doch der Vorschlag von Gabriele [s]Latex[/s] Pauli mit den 7 Jahren für manche nicht schlecht
Manchmal frage ich mich doch schon, ob nicht nur diejenigen, die kostenlosen Rechtsrat abgreifen wollen, nicht lesen können, oder - wie in diesem Fall -, wie gut die Beratungsqualität der Anwälte eigentlich ist, wenn jemand nicht mal darüber informiert wird, wie die Auseinandersetzung des Vermögens vonstatten geht...
Und da fällt mir doch glatt ein, daß unsere Frau Bundesjustizministerin doch sogar die Scheidung ohne Anwalt wollte.
Vielleicht wäre ja doch der Vorschlag von Gabriele [s]Latex[/s] Pauli mit den 7 Jahren für manche nicht schlecht