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Pfändung wieder aufleben lassen

Verfasst: 21.09.2007, 11:09
von dieJenny
Hallo!
für einen Mandanten haben wir gegen den Schuldner eine Kontopfändung in die Wege geleitet. Der Schuldner hat natürlich gleich Alarm geschlagen und wollte das das Konto freigegeben wird. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass die Pfändung vorerst zum ruhen gebracht wird, das Konto wurde wieder freigeben werden. Bedingung war, der Schuldner zahlt Raten. Das hat auch ein zwei Monate geklappt. Nun zahlt er nicht mehr und reagiert nicht auf Schreiben.
Das Ruhen der Pfändung soll nun wieder aufgehoben werden. Was muss ich machen? EInfach die Bank anschreiben und das so mitteilen? Oder muss das Gericht mit eingeschaltet werden? Entstehen zusätzliche Kosten?
Danke schon mal für Eure Antwort

Liebe Grüße

Verfasst: 21.09.2007, 11:10
von Kimmy
Kein Gericht und keine Kosten. Du schreibst einfach den DS an, dass der Schuldner die vereinbarten Raten nicht bezahlt und das Konto mit sofortiger Wirkung gesperrt werden soll gemäß dem vorliegenden PfÜb.

Verfasst: 21.09.2007, 11:12
von jenniver
:zustimm Kimmy

Verfasst: 21.09.2007, 11:32
von mokey1
reicht auch schon per Fax

Verfasst: 21.09.2007, 11:32
von Nillepu
ganz genau, so gehts

Verfasst: 21.09.2007, 11:49
von Suse
Zum Beispiel so:

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass der Schuldner die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat.

Wir beantragen daher, das Verfahren fortzusetzen. Forderungsaufstellung anbei.

Verfasst: 21.09.2007, 11:50
von Janin
:zustimm kimmy und suse

Verfasst: 21.09.2007, 12:51
von HIMI
es braucht nicht beantragt werden, das Verfahren fortzsetzen, das ist ja insoweit abgeschlossen ist.
Es reicht die schlichte Mitteilung an den Drittschuldner, daß die Pfändung wieder auflebt, die Gründe haben den Drittschuldner nicht zu interessieren.
Du hast doch hoffentlich die die Pfändung mit der Maßgabe zum Ruhen gebracht, daß sie wieder auflebt, wenn weitere Pfändungen eingehen?

Verfasst: 21.09.2007, 12:53
von lilibe
HIMI :zustimm

Dann würde ich dem Schuldner nochmal eine Foda übersenden mit der Aufforderung den Rest zu zahlen. Ansonsten bleibt Konto gepfändet.

Verfasst: 24.09.2007, 11:34
von dieJenny
Ja, hab die Pfändung unter der Voraussetzung zum Ruhen gebracht.
Dankeschön für die schnellen Antworten. Werd das Schreiben gleich rausschicken. Dankeschön... ;)