Pfändung wieder aufleben lassen
Verfasst: 21.09.2007, 11:09
Hallo!
für einen Mandanten haben wir gegen den Schuldner eine Kontopfändung in die Wege geleitet. Der Schuldner hat natürlich gleich Alarm geschlagen und wollte das das Konto freigegeben wird. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass die Pfändung vorerst zum ruhen gebracht wird, das Konto wurde wieder freigeben werden. Bedingung war, der Schuldner zahlt Raten. Das hat auch ein zwei Monate geklappt. Nun zahlt er nicht mehr und reagiert nicht auf Schreiben.
Das Ruhen der Pfändung soll nun wieder aufgehoben werden. Was muss ich machen? EInfach die Bank anschreiben und das so mitteilen? Oder muss das Gericht mit eingeschaltet werden? Entstehen zusätzliche Kosten?
Danke schon mal für Eure Antwort
Liebe Grüße
für einen Mandanten haben wir gegen den Schuldner eine Kontopfändung in die Wege geleitet. Der Schuldner hat natürlich gleich Alarm geschlagen und wollte das das Konto freigegeben wird. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass die Pfändung vorerst zum ruhen gebracht wird, das Konto wurde wieder freigeben werden. Bedingung war, der Schuldner zahlt Raten. Das hat auch ein zwei Monate geklappt. Nun zahlt er nicht mehr und reagiert nicht auf Schreiben.
Das Ruhen der Pfändung soll nun wieder aufgehoben werden. Was muss ich machen? EInfach die Bank anschreiben und das so mitteilen? Oder muss das Gericht mit eingeschaltet werden? Entstehen zusätzliche Kosten?
Danke schon mal für Eure Antwort
Liebe Grüße