Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheid

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stein
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#21

11.09.2007, 22:02

Bei uns gibt es die Volksbank, die Dt. Bank, die Dresdner Bank und die Kreissparkasse.
Dann mache ich einen Pfüb und schreibe dort alle vier Banken rein wg. Kto.-Pfändung ?
Ist das ein ganz normaler Kto.-Pfüb ?
Oder muss da irgendwie was anderes drauf - drin stehen ?

WIE GEHT DAS ?
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wifey
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#22

11.09.2007, 22:03

Ein PfüB bei nur einer Bank ist Dir klar - oder?
Dann gibst Du als Drittschuldner einfach nur alle Banken an
Viele Grüße

ich
StineP

#23

11.09.2007, 22:37

Genau... Ganz normaler Pfüb wegen Banken- und Sparkassenguthaben (so heißt es in unserem Programm) und dann gibst du eben die ganzen Drittschuldner an.

Vorteil: Du zahlst hier nur einmal die GK von 15 €
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Pepsi
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#24

12.09.2007, 08:40

jupp: ich mag die Gerichtskostenmarken nicht, weil man immer grad soviel haben muss, wie man braucht um das genau aufzuteilen usw.. und dann muss man die beim Gericht kaufen und das ist bei uns 15 km weg.. irgendwann wurde das "ausgeführt" ;-)

PS: für sachliche Meinungen kriegt hier keiner was aufn Deckel :-)
Kordu

#25

12.09.2007, 09:10

@stein: Ich glaube, mit Blindpfändung ist nicht gemeint, dass einfach irgendwelche Kreditinstitute mit Pfübs überzogen werden, sondern, dass gegenüber einem Kreditinstitut, bei dem man weiß, dass dort der Schuldner ein Konto hat, gepfändet wird, jedoch (wenn nicht vorhanden) ohne Angabe der Konto-Nummer!
Janin

#26

12.09.2007, 09:20

ich gebe bei meinen kontenpfändungen nie die kto.-nummer an, weil ich aus der vergangenheit gelernt habe, dass das konto, welches meistens angegebenen ist, dritten gehört.

wenn man in einem ort mehrere banken hat, können diese alle im pfüb-antrag drinne stehen. man muss dort nichts besonderes beachten oder drauf schreiben. mache dies sehr oft, die soge. verdachtspfändung.
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Hanna_73
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#27

12.09.2007, 10:46

Juhu,

also schneller als Kostenmarken oder Freistemler geht es echt nicht. Freistempler lohnt sich halt nur, wenn man viel PfüBs macht oder auch sonstige Sachen damit "bezahlt". Bei uns in der Kanzlei wäre dieses eine völlige Fehlinvestition, von daher bringt einer von uns immer GK-Marken mit, wenn er eh zum Gericht geht oder fährt.

Kontonummer gebe ich nur an, wenn ich wirklich 100 %ig sicher bin, dass das Konto auch meinem Schuldner gehört. Ansonsten verfahre ich wie janin.

Lg Hanna.
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#28

18.09.2007, 20:29

Pepsi hat geschrieben:jupp: ich mag die Gerichtskostenmarken nicht, weil man immer grad soviel haben muss, wie man braucht um das genau aufzuteilen usw.. und dann muss man die beim Gericht kaufen und das ist bei uns 15 km weg.. irgendwann wurde das "ausgeführt" ;-)
@ Pepsi:

Wo holst Du denn ggf. KM her? Aus HH? Wir haben doch gar keine mehr.
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Pepsi
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#29

18.09.2007, 20:33

Kordu hat geschrieben:@stein: Ich glaube, mit Blindpfändung ist nicht gemeint, dass einfach irgendwelche Kreditinstitute mit Pfübs überzogen werden, sondern, dass gegenüber einem Kreditinstitut, bei dem man weiß, dass dort der Schuldner ein Konto hat, gepfändet wird, jedoch (wenn nicht vorhanden) ohne Angabe der Konto-Nummer!
das genau halte ich für ein Gerücht.. ne Blindpfändung ist natürlich eben gerade ne Pfändung, bei Banken wo man nicht genau weiß, ob der Schuldner dort n Konto hat

@13: Tostedt hat keine Marken mehr? wusst ich gar nicht.. gibts dort jetz auch nur die Stempler?
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#30

18.09.2007, 20:35

Nicht nur Tostedt - die sind in Nds. abgeschafft, soweit ich weiß.
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