Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheid

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Jupp03/11

#11

11.09.2007, 19:44

Das ist aber altertümlich.
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Pepsi
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#12

11.09.2007, 20:17

altertümlich sind Verrechnungsschecks und Gerichtskostenmarken.. so haben wir das früher auch immer gemacht.. ich kanns mir nicht leisten darauf zu warten, bis das GEricht das Geld irgendwann mal "einreicht".. entweder da oder weg..
Jupp03/11

#13

11.09.2007, 20:21

Bevor ich wieder einen auf den Deckel kriege, sag ich dazu lieber nichts mehr.
Ein schnelleres Zahlungsmittel als Gerichtskostenmarken gibt es nicht.
Kordu

#14

11.09.2007, 20:35

Ein schnelleres Zahlungsmittel als Gerichtskostenmarken gibt es nicht.
Gerichtskostenmarken? Gibt es bei Euch denn nicht diese "Freistempler"?
Jupp03/11

#15

11.09.2007, 20:38

Wir arbeíten noch mit den Marken, warum auch immer.
Kordu

#16

11.09.2007, 20:40

Guck einer an. In Hannover sind wir schon so modern, dass mit Freistempler gearbeitet wird. Gott sei Dank! Diese Gerichtskostenmarkenkleberei ist mir früher immer auf den Keks gegangen. :huepf
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Bino
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#17

11.09.2007, 20:42

Ich glaube, ich bin nicht ganz auf dem laufenden, ich dachte echt, die Marken dürfen schon seit mehreren Jahren gar nicht mehr benutzt werden, nasowas ...
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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stein
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#18

11.09.2007, 21:03

es geht auch eine Blindpfändung.
Blindpfändung wenn kein Kto. und keine Bank bekannt ist ?
Wie geht das denn ?
- Frage ist ernstgemeint, ich lerne noch -
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Kimmy

#19

11.09.2007, 21:09

Ganz einfach: Augen zu und versuchen die richtigen Tasten für den PfÜb-Antrag zu finden :lol:
ne quatsch, weiß nicht wie minnimaus das meint. Ich kenne Blindpfändung nur in kleinen Städten, wenn es nur zwei, drei Banken gibt und Du davon ausgehen kannst, dass Dein Schuldner dort ein Konto hat, weil er dort wohnt, dann pfändest halt mal bei den drei Banken. Aber ob man das so offiziell machen darf weiß ich nicht (von wegen Ausforschung).
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wifey
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#20

11.09.2007, 21:39

:zustimm Kimmy

Funktioniert aber auch in Großstädten, wenn man z. B. nur Filialen einer (oder zweier) Banken in der Nähe des Schuldners hat.
Hier bei uns wäre es ganz einfach - in unserem Stadtteil gibt es nur 2 Banken.

so gesehen hat Kimmy recht, steinchen, Augen zu und durch und hoffen, das richtige Kreditinstitut zu erwischen.
Wird auch gerne "Verdachtspfändung" genannt ;-)
Viele Grüße

ich
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