Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheid

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#1

11.09.2007, 10:23

Hello again,

wie geht es euch??

ich wollte fragen ob ich da richtig liege. Wenn wir einen VB erwirkt haben, dann können wir doch einen Pfüb machen oder wie vollstreckt man durch einen VB??

Bitte helft mir

lieben DANK
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butterflybabe
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#2

11.09.2007, 10:25

Ein rechtskräftiger VB ist wie jeder anderen VTitel. Du kannst daraus den Gerichtsvollzieher beauftragen oder einen Pfüb beantragen. Das bleibt dir überlassen.

Wir machen, wenn uns eine Konto, etc, was halt mit einem Pfüb zu pfänden ist, gleich einen und schicken nicht erst den GV los.
Minimaus

#3

11.09.2007, 10:26

Wenn ihr einen VB habt, dann könnt ihr mit dem VB vollstrecken. Titel, VB und Foko an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken. Oder den Pfüb, wenn ihr die Kontodaten habt, obwohl das auch nicht unbedingt notwendig ist, es geht auch eine Blindpfändung.

Bitte korrigiere mich einer, wenn das falsch war, was ich da geschrieben habe!
Lienchen
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#4

11.09.2007, 10:26

du kannst ohne probleme einen pfüb erwirken oder andere vollstreckungsmaßnahmen durchführen. wichtig ist immer nur, daß du den vollstreckungstitel beifügst.
Minimaus

#6

11.09.2007, 10:54

Juhuuuuuuuu, ich weiß noch was :banane
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Hanna_73
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#7

11.09.2007, 10:58

Juhu

stimme meinen Vorschreiberinnen zu - Pfüb eiligst machen, Titel beifügen und ab dafür.

Zustellkosten aber nicht vergessen - die Gerichte sind da ziemlich pingelig !

Lg Hanna.
Minimaus

#8

11.09.2007, 10:59

Waren das 15 €?
Kimmy

#9

11.09.2007, 11:04

Yes 15,00 € pro Schuldner :-)
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Pepsi
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#10

11.09.2007, 19:33

ich warte immer auf die Rg des GErichts oder wenns eilig ist, rufe ich paar Tage später an und überweise sie.. mit V Schecks is bei uns net
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