Aus einem Urteil zeitlich unterschiedlich vollstrecken??

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
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Gast

#1

27.08.2007, 15:03

Hallo,

ich schon wieder. Hier habe ich ein Versäumnisurteil, aus dem wir nun vollstrecken möchten. Unter Ziffer 1 des Urteils wird der Beklagte zur Räumung verurteilt. Unter Ziffer 2 zur Zahlung eines Betrages an die Klägerin. So nun möchten wir Vollstrecken und zwar zunächst aus Ziffer 1. Ist dies möglich? oder muss ich beide auf einmal vollstrecken?

Wir möchten diesbezüglich nur aus Ziffer 1 erstmal vollstrecken, da wir noch auf die Schuldnerkarteianfrage warten (bezüglich Ziffer 2). Oder muss man auf jeden fall (in Ziffer 1 und 3) auf die Schuldnerkarteianfrage warten?


Vielen lieben Dank
StineP

#2

27.08.2007, 15:05

Du kannst aus deinem Titel vollstrecken was du willst........

Es macht Sinn, zuerst die Räumung zu vollstrecken - nach Durchführung bekommst du den Titel ja zurück.
Jupp03/11

#3

27.08.2007, 15:06

Auf die Schuldnerkarteiauskunft warten? Anrufen, dann habt ihr die.
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Curry
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#4

27.08.2007, 15:15

Ja klar kannst du erst das eine vollstrecken und später das andere.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Bino
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#5

27.08.2007, 15:19

Ja, du kannst erst die Räumung durchführen und dann vollstrecken. Aber bedenke dabei auch, dass nach einer Räumung meist so schnell keine - oder manchmal auch gar keine - Adresse mehr bekannt wird und dann weißt du nicht, wo du später wegen der Geldforderung vollstrecken sollst.
Ich würde nach der Räumung den GV mal anrufen und ganz nett und höflich fragen, grins, ob er weiß, wo der Sch hingezogen ist.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
StineP

#6

27.08.2007, 15:26

Viele unserer GV senden uns anschließend die neue Adresse oft zu - auf jeden Fall sollte man nicht zu lang warten - das ist alles veplemperte Zeit.
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