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Schuldnerkarteianfrage Muster?

Verfasst: 27.08.2007, 13:48
von Gast
Hallo,

wie geht es euch??
Ich wollte fragen, ob jemand von euch weis, wie man an ein Schuldnerkarteianfragemuster kommt (also ein Formular oder Textmuster um zu erfahren, ob jemand die EV abgegeben hat oder nicht).

Vielen lieben Dank

Verfasst: 27.08.2007, 14:02
von Pepsi
in dem man uns fragt? ;-)

guck dochmal in der WIssensdatenbank, vielleichts gibts das dort schon, ansonsten kann ichs nachher hier reinstellen

PS: habe mir erlaubt das Thema ein bißchen genauer zu nennen

Verfasst: 27.08.2007, 14:02
von Curry
Hier ein Muster:

"AUSKUNFT AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS

In der Zwangsvollstreckungssache

...

gegen

...

wird gemäß § 915 Abs. 3 ZPO zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Auskunftserteilung aus dem Schuldnerverzeichnis gebeten:

Hat der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. liegen Haftbefehle gegen ihn vor?



Rechtsanwalt"

Mehr machen wir da nicht.

Verfasst: 27.08.2007, 14:07
von Gast
Danke euch, ihr seit einfach spitze. Aber noch eine kleine Frage, an wenn geht das?? an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht, vollstreckungsgericht?

Verfasst: 27.08.2007, 14:10
von NickyS
Bei uns sieht das Schreiben wie folgt aus:

Sgdh,
wir bitten um Übersendung eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis bezüglich der nachstehend genannten Person: ......
Wir versichern anwaltlich, daß die Auskunft im Sinne des § 915 III ZPO zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile benötigt wird.

Verfasst: 27.08.2007, 14:11
von Bino
Das geht an das Amtsgericht - Schuldnerverzeichnis - , wo der Schulner seinen Wohnsitz hat.

Verfasst: 27.08.2007, 14:15
von butterflybabe
:zustimm

Immer an das AG wo der Schuldner wohnt.

Verfasst: 27.08.2007, 14:18
von Pepsi
jep (oder wo er mal gewohnt hat, wenn er umgezogen ist, "nimmt er die eV ja nicht mit")

Verfasst: 27.08.2007, 14:31
von Curry
Pepsi hat geschrieben:(oder wo er mal gewohnt hat, wenn er umgezogen ist, "nimmt er die eV ja nicht mit")
Genau, darauf muss man immer achten, evtl. zwei Anfragen rausschicken.

Verfasst: 27.08.2007, 14:33
von sunny84
:zustimm
Deshalb ist es manchmal auch sinnvoll bei mehreren Gerichten die Auskunft einzuholen. Also da, wo der Schuldner jetzt wohnt und da, wo er vorher gewohnt hat.

edit:
da war ich wohl zu langsam.