Hallo,
wie geht es euch??
Ich wollte fragen, ob jemand von euch weis, wie man an ein Schuldnerkarteianfragemuster kommt (also ein Formular oder Textmuster um zu erfahren, ob jemand die EV abgegeben hat oder nicht).
Vielen lieben Dank
Schuldnerkarteianfrage Muster?
- Pepsi
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in dem man uns fragt?
guck dochmal in der WIssensdatenbank, vielleichts gibts das dort schon, ansonsten kann ichs nachher hier reinstellen
PS: habe mir erlaubt das Thema ein bißchen genauer zu nennen
guck dochmal in der WIssensdatenbank, vielleichts gibts das dort schon, ansonsten kann ichs nachher hier reinstellen
PS: habe mir erlaubt das Thema ein bißchen genauer zu nennen
Zuletzt geändert von Pepsi am 27.08.2007, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hier ein Muster:
"AUSKUNFT AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS
In der Zwangsvollstreckungssache
...
gegen
...
wird gemäß § 915 Abs. 3 ZPO zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Auskunftserteilung aus dem Schuldnerverzeichnis gebeten:
Hat der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. liegen Haftbefehle gegen ihn vor?
Rechtsanwalt"
Mehr machen wir da nicht.
"AUSKUNFT AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS
In der Zwangsvollstreckungssache
...
gegen
...
wird gemäß § 915 Abs. 3 ZPO zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Auskunftserteilung aus dem Schuldnerverzeichnis gebeten:
Hat der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. liegen Haftbefehle gegen ihn vor?
Rechtsanwalt"
Mehr machen wir da nicht.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Danke euch, ihr seit einfach spitze. Aber noch eine kleine Frage, an wenn geht das?? an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht, vollstreckungsgericht?
- NickyS
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Bei uns sieht das Schreiben wie folgt aus:
Sgdh,
wir bitten um Übersendung eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis bezüglich der nachstehend genannten Person: ......
Wir versichern anwaltlich, daß die Auskunft im Sinne des § 915 III ZPO zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile benötigt wird.
Sgdh,
wir bitten um Übersendung eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis bezüglich der nachstehend genannten Person: ......
Wir versichern anwaltlich, daß die Auskunft im Sinne des § 915 III ZPO zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile benötigt wird.
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
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Immer an das AG wo der Schuldner wohnt.
- Curry
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Genau, darauf muss man immer achten, evtl. zwei Anfragen rausschicken.Pepsi hat geschrieben:(oder wo er mal gewohnt hat, wenn er umgezogen ist, "nimmt er die eV ja nicht mit")
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- sunny84
- chronisch müde
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Deshalb ist es manchmal auch sinnvoll bei mehreren Gerichten die Auskunft einzuholen. Also da, wo der Schuldner jetzt wohnt und da, wo er vorher gewohnt hat.
edit:
da war ich wohl zu langsam.
Zuletzt geändert von sunny84 am 27.08.2007, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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