Schuldnerkarteianfrage Muster?

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Gast

#1

27.08.2007, 13:48

Hallo,

wie geht es euch??
Ich wollte fragen, ob jemand von euch weis, wie man an ein Schuldnerkarteianfragemuster kommt (also ein Formular oder Textmuster um zu erfahren, ob jemand die EV abgegeben hat oder nicht).

Vielen lieben Dank
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#2

27.08.2007, 14:02

in dem man uns fragt? ;-)

guck dochmal in der WIssensdatenbank, vielleichts gibts das dort schon, ansonsten kann ichs nachher hier reinstellen

PS: habe mir erlaubt das Thema ein bißchen genauer zu nennen
Zuletzt geändert von Pepsi am 27.08.2007, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

27.08.2007, 14:02

Hier ein Muster:

"AUSKUNFT AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS

In der Zwangsvollstreckungssache

...

gegen

...

wird gemäß § 915 Abs. 3 ZPO zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Auskunftserteilung aus dem Schuldnerverzeichnis gebeten:

Hat der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben bzw. liegen Haftbefehle gegen ihn vor?



Rechtsanwalt"

Mehr machen wir da nicht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

27.08.2007, 14:07

Danke euch, ihr seit einfach spitze. Aber noch eine kleine Frage, an wenn geht das?? an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht, vollstreckungsgericht?
Benutzeravatar
NickyS
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 16.07.2007, 14:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Stuttgart

#5

27.08.2007, 14:10

Bei uns sieht das Schreiben wie folgt aus:

Sgdh,
wir bitten um Übersendung eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis bezüglich der nachstehend genannten Person: ......
Wir versichern anwaltlich, daß die Auskunft im Sinne des § 915 III ZPO zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile benötigt wird.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#6

27.08.2007, 14:11

Das geht an das Amtsgericht - Schuldnerverzeichnis - , wo der Schulner seinen Wohnsitz hat.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#7

27.08.2007, 14:15

:zustimm

Immer an das AG wo der Schuldner wohnt.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

27.08.2007, 14:18

jep (oder wo er mal gewohnt hat, wenn er umgezogen ist, "nimmt er die eV ja nicht mit")
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#9

27.08.2007, 14:31

Pepsi hat geschrieben:(oder wo er mal gewohnt hat, wenn er umgezogen ist, "nimmt er die eV ja nicht mit")
Genau, darauf muss man immer achten, evtl. zwei Anfragen rausschicken.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#10

27.08.2007, 14:33

:zustimm
Deshalb ist es manchmal auch sinnvoll bei mehreren Gerichten die Auskunft einzuholen. Also da, wo der Schuldner jetzt wohnt und da, wo er vorher gewohnt hat.

edit:
da war ich wohl zu langsam.
Zuletzt geändert von sunny84 am 27.08.2007, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Antworten