Hallo,
ab 01.07.07 werden ja Wohngeldrückständige im laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren bevorrechtigt im Versteigerungsverfahren behandelt. Hat schon mal jemand einen Zwangsversteigerungsantrag mit nicht tituliertem Wohngeld gemacht?
Ich weiß, dass ich das Wohngeld durch die Beschlüsse und Wirtschaftspläne glaubhaft machen muss, aber wie sieht dann mein Antrag aus?
Hab Titel über Wohngeld 2005 und teilweise 2006. Soll jetzt Zwangsversteigerung beantragen, auch mit dem nicht titulierten Wohngeld
Zwangsversteigerungsantrag mit nicht tituliertem Wohngeld
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Hallo Steffi,
schade dass keiner Antwortet.
Ich habe so ein ähnliches Problem. Unser Mandant (WEG) steht mit Wohngeldern im Grundbuch. Mittlerweile sind aber weitere Wohngelder angefallen, zum Teil tituliert.
Die Bank hat das Zwangsversteigerungsverfahren angeleiert und ich soll die restlichen nicht im Grundbuch eingetragenen Wohngelder in der Zwangsversteigerung anmelden.
Hast Du Deinen Antrag schon formuliert?
Gruß Carmen
schade dass keiner Antwortet.
Ich habe so ein ähnliches Problem. Unser Mandant (WEG) steht mit Wohngeldern im Grundbuch. Mittlerweile sind aber weitere Wohngelder angefallen, zum Teil tituliert.
Die Bank hat das Zwangsversteigerungsverfahren angeleiert und ich soll die restlichen nicht im Grundbuch eingetragenen Wohngelder in der Zwangsversteigerung anmelden.
Hast Du Deinen Antrag schon formuliert?
Gruß Carmen