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VZV Original Titel

Verfasst: 21.08.2007, 11:19
von Blnerin
Hallo,

meine Kollegin hat in der letzten Woche ein vorl. Zahlungsverbot zum AG Münster geschickt. Den Originaltitel hat sie nicht mitgeschickt. Einen Pfüb hat sienoch nicht beantragt, kommt aber evtl. noch. Sie wollte erst einmal abwarten, wie auf das VZV überhaupt reagiert wird. (Jetzt ist sie natürlich im Urlaub ;-). Jedenfalls rief jetzt gerade das AG Münster an und meinte, dass sie den Titel im Original brauchen und ich ihn bitte übersenden soll. Ist das so richtig? Wenn ich nun doch in der nächsten Woche oder so einen Pfüb beantragen will, habe ich kein Titel. Ich muss dann erst abwarten, bis ich den zurück habe, oder?

LG Blnerin

Verfasst: 21.08.2007, 11:19
von butterflybabe
Warum schickt ihr ein vorläufiges Zahlungsverbot an das Gericht, das gehört mit dem GV den DS zugestellt!!!

Verfasst: 21.08.2007, 11:21
von Bino
Bei einem VZV schickt man keinen Titel mit, das müsste das Gericht aber wissen. Denn sonst hast du das Problem, wie du selbst sagst, dass dir für den PfÜb der Titel fehlt.
Du solltest mal beim AG anrufen und der Dame das am Telefon erklären.
Ich hab noch niiiiiiiie einen Titel für ein VZV mitgeschickt, nicht mal eine Kopie.

Gruß Bino

Verfasst: 21.08.2007, 11:23
von Bino
butterflybabe,
man kann das dem Gericht schicken und die leiten es an den zuständigen GV weiter. Aber ich schicke es trotzdem direkt an den GV.

Blnerin, vielleicht solltest du dem Gericht sagen, dass sie das lediglich an den zuständigen GV weiterleiten sollen.
(Vielleicht haben die auch bloß nicht richtig hingesehen und denken, das soll ein PfÜb sein).
Das lässt sich bestimmt ganz schnell in einem Telefonat klären.

Verfasst: 21.08.2007, 11:24
von Curry
Genau, erstmal hätte das VZV an den GV gehen müssen.
Einen Titel braucht man bei einem VZV auch nicht.

Verfasst: 21.08.2007, 11:25
von StineP
Wenn die das wollen, dann schick das hin. Es dauert nicht lang, bis du den Titel zurückbekommst. Je länger du wartest, desto mehr sinkt die Wahrscheinlichkeit, dir den Rang zu sichern.

Verfasst: 21.08.2007, 11:32
von Blnerin
Ok, danke. Wir schicken die VZV außerhalb von Berlin immer über das Gericht, damit die das an einen Gerichtsvollzieher weiterleiten. Bis jetzt gab es da auch keine Probleme. Anscheinend sind die einfach ein bißchen blöd in Münster.

Verfasst: 21.08.2007, 11:32
von Jupp03/11
Ist wirklich vorläufiges ZB beantragt? Ich würde die gute Dame dann noch einmal anrufen und fragen, was sie mit dem Titel will. Sie soll die Sache an den zuständigen GV über Wachtmeisterei aushändigen. Ist doch ein Witz.

Verfasst: 21.08.2007, 11:36
von eve
Genau. Siehe § 845 Abs. 1, Satz 3 ZPO.

"...Der vorherigen Erteilungeiner vollstreckgaren Ausferitugng und der Zustellung des Schuldtitels bedarf es nicht "

Verfasst: 21.08.2007, 11:50
von Andreas
Bei einem Zahlungsverbot wird, wie schon richtig gesagt, def. kein Titel benötigt. Ich weiß nicht, was das Gericht da von dir will.

Meine Empfehlung ist ebenfalls, beim Gericht anzurufen und zu sagen, daß das vorläufige Zahlungsverbot bitte umgehend einem GV zur Zustellung weitergeleitet werden soll, es handele sich nicht um einen PfÜB-Antrag.

Übrigens: Drittschuldner müssen bekanntlich auf vorläufige Zahlungsverbote überhaupt nicht reagieren. Habt Ihr besondere Gründe, mit der Beantragung des PfÜBs zu warten ?