VZV Original Titel
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
übrigens den "zuständigen" GV gibt es in so einem Fall nicht, deshalb schickt man es immer an den GVZ des Vertrauens, der solche Zustellungen schnell bearbeitet.. es sei denn es ist eilig und muss persönlich hingetragen werden, dann kann man es natürlich zum örtlich zuständigen GV schicken und der stellt dann persönlich zu, aber bei mir dauert ein VZV keine 3 Tage, dann ists zugestellt
- Katie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 300
- Registriert: 04.07.2007, 08:54
- Beruf: Bürovorsteherin
- Wohnort: im schönen Hessen
Da kann ich Pepsi nur zustimmen. Ich mache die VZVs grundsätzlich über einen bestimmten GV bei uns, es sei denn, der Drittschuldner ist sowieso im hiesigen AG-Bezirk, dann bekommt es natürlich der Zuständige (denn untereinander nehmen sich die GVs aus dem gleichen Bezirk keine Zustellungen weg).
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Ok, danke für eure Infos. Ich weiß auch nicht, warum meine Kollegin nur ein VZB gemacht hat und keinen Pfüb. Sie wird sich wohl irgendwas dabei gedacht haben. Ich werde ihr auch sagen, dass wir das nächste Mal das VZB dann direkt über einen GV machen sollten.
Jedenfalls habe ich aufgrund euer Hinweise heute noch einmal die Rechtspflegerin angerufen und ihr genau das gesagt. Aber die ist total bescheuert. Ich glaube sie hat mir nicht wirklich zugehört. Das einzige was sie immer und immer wiederholt hat, war, dass sie den Titel im Original braucht, vorher macht sie überhaupt gar nichts. Ich habe sie dann noch gefragt, was ich machen soll, wenn ich in den nächsten Tagen einen Pfüb beantragen will. Was sagt sie natürlich dazu, dann muss ich den Pfüb eben unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen für das VZB stellen! Die geht mir echt auf die Nerven. Ich werde ihr den Titel also heute schicken, sonst mach die nie irgendwas. Total dämlich! Tja und mit dem Pfüb warte ich dann bis meine Kollegin wieder da ist, denn sie bearbeitet die Akte und hat auch die ganze Sache mit dem Mandanten besprochen. Ich weiß überhaupt nicht, was die vorhaben und was abgesprochen ist.
LG
Jedenfalls habe ich aufgrund euer Hinweise heute noch einmal die Rechtspflegerin angerufen und ihr genau das gesagt. Aber die ist total bescheuert. Ich glaube sie hat mir nicht wirklich zugehört. Das einzige was sie immer und immer wiederholt hat, war, dass sie den Titel im Original braucht, vorher macht sie überhaupt gar nichts. Ich habe sie dann noch gefragt, was ich machen soll, wenn ich in den nächsten Tagen einen Pfüb beantragen will. Was sagt sie natürlich dazu, dann muss ich den Pfüb eben unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen für das VZB stellen! Die geht mir echt auf die Nerven. Ich werde ihr den Titel also heute schicken, sonst mach die nie irgendwas. Total dämlich! Tja und mit dem Pfüb warte ich dann bis meine Kollegin wieder da ist, denn sie bearbeitet die Akte und hat auch die ganze Sache mit dem Mandanten besprochen. Ich weiß überhaupt nicht, was die vorhaben und was abgesprochen ist.
LG
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
ich verstehe das gar nicht, was die Rpfl machen will!?? und was für ein Aktenzeichen? bist du sicher, dass du ein VZV hingeschickt hast?
WENN man es zum AG schickt, kommt es in die GVZ Verteilerstelle und sonst nirgens hin und dann zu einem GV in dessen Posteingangsfach
WENN man es zum AG schickt, kommt es in die GVZ Verteilerstelle und sonst nirgens hin und dann zu einem GV in dessen Posteingangsfach
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 155
- Registriert: 05.07.2007, 13:36
- Wohnort: Karlsruhe/Stutensee
Hallo,
wir schicken das VZV immer das zuständige Gericht für den Drittschuldner, GVZ-Verteilungsstelle. Dort wird es an den zuständigen GVZ weitergegeben und der stellt unverzüglich zu. Ohne Prüfung durch das Gericht. Geht ruckizucki. Innerhalb vier Wochen kommt dann der Pfüb hinterher.
Grüßle Carmen
wir schicken das VZV immer das zuständige Gericht für den Drittschuldner, GVZ-Verteilungsstelle. Dort wird es an den zuständigen GVZ weitergegeben und der stellt unverzüglich zu. Ohne Prüfung durch das Gericht. Geht ruckizucki. Innerhalb vier Wochen kommt dann der Pfüb hinterher.
Grüßle Carmen