Hallo!
Bin mir nicht sicher, ob hier eine einfache Klausel vom UdG oder eine qualifizierte Klausel vom RPfl notwendig ist...
Der Tenor des Urteils lautet wie folgt:
Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zum Ausgleich der Forderung einen Betrag i. H. v. 1.000,- EUR zu zahlen. Zahlt er bis zum xx.xx.xxxx nicht, verpflichtet er sich, weitere 800,- zu zahlen [...]
Weiß jemand ob hier eine einfache oder qualifizierte Klauselerteilung notwendig ist?
Freue mich auf Eure Antworten
einfache oder qualifizierte Klausel
In diesem Fall, sollte, so denke ich, eine "normale" Klausel ausreichen, da ich nicht die Voraussetzungen herauslesen kann.
Diesen wären diese:
§ 726 und § 727 bis § 729 ZPO
Diesen wären diese:
§ 726 und § 727 bis § 729 ZPO