einfache oder qualifizierte Klausel

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ceteha
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
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#1

07.10.2017, 11:25

Hallo!

Bin mir nicht sicher, ob hier eine einfache Klausel vom UdG oder eine qualifizierte Klausel vom RPfl notwendig ist...

Der Tenor des Urteils lautet wie folgt:

Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zum Ausgleich der Forderung einen Betrag i. H. v. 1.000,- EUR zu zahlen. Zahlt er bis zum xx.xx.xxxx nicht, verpflichtet er sich, weitere 800,- zu zahlen [...]

Weiß jemand ob hier eine einfache oder qualifizierte Klauselerteilung notwendig ist?

Freue mich auf Eure Antworten
nikontschuk

#2

08.10.2017, 01:57

In diesem Fall, sollte, so denke ich, eine "normale" Klausel ausreichen, da ich nicht die Voraussetzungen herauslesen kann.

Diesen wären diese:

§ 726 und § 727 bis § 729 ZPO
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