Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

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eldavid
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 04.07.2017, 11:30
Beruf: Rechtsreferendar

#1

04.07.2017, 11:36

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Gegen die Beklagte ist ein Versäumnisurteil ergangen. Im Rahmen des zulässigen Einspruchs hat Sie zusätzlich die Einstellung aus der Zwangsvollstreckung beantragt. Sodann hat das Gericht mit Beschluss die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt, §§ 707 I, S. 1, 719 I, S. 1 ZPO. Meine Frage ist nun, wenn man im Urteil das Versäumnisurteil aufrecht erhält, ob in einem solchen Fall im Rahmen des Vollstreckungtenors bzw. in den Entscheidungsgründen dazu der § 709 S. 3 ZPO Anwendung findet???

Vorab schon einmal vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
David
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