Verhaftungsauftrag o. neuer Antrag VA

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Skyline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 01.03.2010, 17:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#1

31.01.2017, 16:43

Hallo,

ich habe gegen eine Einzelfirma Antrag auf Abnahme der VA gestellt. Inhaber der Einzelfirma ist nicht erschienen, so dass das zuständige Gericht Bonn Haftbefehl erlassen hat. Verhaftung konnte nicht stattfinden, da Lokal geräumt wurde und keiner mehr vor Ort ist. Privatanschrift des Schuldners ist jetzt bekannt und dieser wohnt in Köln. Kann ich jetzt direkt einen Verhaftungsauftrag stellen mit Haftbefehl Bonn (ist das egal?) oder muss ich jetzt erst wieder Antrag auf VA stellen?

:thx
MeliM88
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 23.01.2017, 20:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

31.01.2017, 16:54

Hallo,
wenn du den Haftbefehl schon hast und Verhaftungsauftrag stellen möchtest, reicht es aus, wenn du in dem Vollstreckungsauftrag nur Modul I angibst. Extra einen neuen Vollstreckungsauftrag auf Abgabe VA musst du dann nicht stellen.
Antworten