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Vollstreckungstitel umschreiben lassen?

Verfasst: 10.08.2007, 13:06
von wayona
Wir haben gegen einen schuldner ein vu erwirken können. dieser ist jedoch zwischenzeitlich umgezogen. ich soll jetzt einen zv-auftrag unter der neuen anschrift ausreichen. muß ich dafür den auf die alte anschrift lautenden titel umschreiben lassen? wenn ja, wie muß ich das beantragen? braucht man dafür irgendwie ne ema oder sowas?

vielen dank schonmal für die hilfe.

Verfasst: 10.08.2007, 13:09
von Bino
nein, den musst du nicht umschreiben lassen. Du machst deinen Auftrag einfach mit der neuen Adresse. Die Anschrift im Titel interessiert dann nicht weiter, egal, wie oft der Schuldner noch umzieht.

Verfasst: 10.08.2007, 13:10
von spitzi192
Kann ich nur :zustimm

Verfasst: 10.08.2007, 13:10
von Curry
Genau, den Titel brauchst du nicht umschreiben lassen. Das wär vielleicht noch ein Aufwand, wenn man das jedes Mal machen müsste...

Verfasst: 14.08.2007, 10:49
von Janin
Genau, Titel muss bei Umzug nicht umgeschrieben werden.

Verfasst: 14.08.2007, 10:50
von luccimaus
Bis auf die Anschrift ist ja alles gleich geblieben. (Also Nachname, Geburtsdatum etc.) Daher braucht der bestehende Titel nicht umgeschrieben werden

Verfasst: 14.08.2007, 10:54
von StineP
:zustimm ;)