Pflegegeld pfändbar?

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farbenseele
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#1

03.01.2017, 14:01

Hallo Ihr Lieben,

zunächst wünsche ich Euch allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr.

Und wie es so ist, ist man auch schon wieder mitten drin in der Arbeit. Ich brauche da auch gleich mal Eure Hilfe:

Wir haben eine Schuldnerin, die einen eigenen Pflegedienst (betreutes Wohnen) unterhält.

Diese Schuldnerin schuldet einer ehemaligen Bewohnerin Geld.

Wir haben versucht, bei der Bank zu pfänden. DS-Erklärung ergab, dass sie dort ein Privatgirokonto als P-Konto unterhält, natürlich ohne Guthaben, keine vorangigen Pfändungen. Und zu guter Letzt wurde uns mitgeteilt, dass die Kundin im Inso-Verfahren ist.

Laut Inso-Bekanntmachung Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.09.2014, weiterer Beschluss vom 07.07.2015, wonach das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Inso-Masse gehört.

Nun sind wir am überlegen, welchen nächsten Schritt wir einleiten sollen. PfÜB gegenüber der Pflegekasse? Kann hier das Pflegegeld für die Bewohner gepfändet werden?

Habt Ihr eine Idee? Geht das?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse

farbenseele
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#2

07.05.2018, 13:51

farbenseele hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,



Nun sind wir am überlegen, welchen nächsten Schritt wir einleiten sollen. PfÜB gegenüber der Pflegekasse? Kann hier das Pflegegeld für die Bewohner gepfändet werden?
Pflegegeld ist nicht pfändbar, es wird gezahlt um eine Pflege bedürftige Person, mit einem Pflegegrad, zu unterstützen, für Medikamente, pflege Artikel, alternativ zur Auszahlung kann auch ein Pflegedienst in Anspruch genommen und von der Pflegekasse, bezahlt werden. Mal angenommen es wäre pfändbar und es könnte die Zweckbestimmtheit des Gelde nicht mehr erfüllt werden ( z.B. einem Demenzkranken die Windeln wechseln durch Pflegedienst), wäre hier Gefahr für Leib und Leben.


Ausnahmefälle: Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird. Wenn du bei der Pflegenden Person, pfändest.
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