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Gebühr für Vermögensauskunft

Verfasst: 14.11.2016, 16:19
von mia23
Hallo, :wink1

es ist so: Wir haben vor ein paar Monaten Antrag auf Abgabe VAK gestellt. Der Schuldner hatte 2 Jahre zuvor bereits schon einmal VAK abgegeben.
Nach dem 2. Antrag wurde auch Termin zur Abgabe bestimmt, allerdings kam es zu diesem nicht, da wir mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen haben.
Da der Schuldner jetzt nach mehrmaligem Hinterhergelaufe wieder nicht zahlt, soll ich neuen Antrag stellen auf Abnahme der VAK. Wie verhält sich das jetzt mit den RA-Gebühren? Wie oft fällt die 0,3-Gebühr an?

LG

Re: Gebühr für Vermögensauskunft

Verfasst: 15.11.2016, 08:08
von AliceImWunderland
Habt Ihr die Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner schriftlich geschlossen und daraufhin den VA-Antrag zurückgenommen?
Wie lange ist das her?

Re: Gebühr für Vermögensauskunft

Verfasst: 15.11.2016, 08:21
von mia23
Nein schriftlich haben wir nichts abgeschlossen. Der Schuldner hätte eigentlich im April diesen Jahres die erneute VAK abgeben müssen auf unseren Antrag hin. Dann kam eben das mit der außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung. Er hat daraufhin auch eine Teilzahlung geleistet, dann aber nichts mehr ...

Re: Gebühr für Vermögensauskunft

Verfasst: 15.11.2016, 09:20
von AliceImWunderland
Meines Erachtens fällt für die zweite VA eine erneute Gebühr an. Wenn Ihr aufgrund der Teilzahlungsvereinbarung und der darauf erfolgen Teilzahlung die ZV eingestellt habt, dann ist die zweite VA eine neue Angelegenheit.

Re: Gebühr für Vermögensauskunft

Verfasst: 15.11.2016, 09:36
von mia23
Ok, dazu habe ich auch tendiert. Ich werde es probieren. :thx