Gebühr für Vermögensauskunft
Verfasst: 14.11.2016, 16:19
Hallo,
es ist so: Wir haben vor ein paar Monaten Antrag auf Abgabe VAK gestellt. Der Schuldner hatte 2 Jahre zuvor bereits schon einmal VAK abgegeben.
Nach dem 2. Antrag wurde auch Termin zur Abgabe bestimmt, allerdings kam es zu diesem nicht, da wir mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen haben.
Da der Schuldner jetzt nach mehrmaligem Hinterhergelaufe wieder nicht zahlt, soll ich neuen Antrag stellen auf Abnahme der VAK. Wie verhält sich das jetzt mit den RA-Gebühren? Wie oft fällt die 0,3-Gebühr an?
LG
es ist so: Wir haben vor ein paar Monaten Antrag auf Abgabe VAK gestellt. Der Schuldner hatte 2 Jahre zuvor bereits schon einmal VAK abgegeben.
Nach dem 2. Antrag wurde auch Termin zur Abgabe bestimmt, allerdings kam es zu diesem nicht, da wir mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen haben.
Da der Schuldner jetzt nach mehrmaligem Hinterhergelaufe wieder nicht zahlt, soll ich neuen Antrag stellen auf Abnahme der VAK. Wie verhält sich das jetzt mit den RA-Gebühren? Wie oft fällt die 0,3-Gebühr an?
LG