Ausfüllen des Pfübs mit Urteil

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Steffi123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 07.09.2016, 11:26
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#1

07.09.2016, 12:41

Hallo zusammen,

habe den Pfüb soweit ausgefüllt. (Ist mein erster ganz allein) :patsch
Bei der Forderung bin ich mir ungewiss. Es geht um 3 gemeinsame Darlehen der Parteien. Nach Trennung wollte der Partner nicht mehr mitzahlen.

Im Urteil vom 28.09.2015 wurde eine Ratenzahlung gewährt.
Es steht folgendes dort:

Schuldner wird verpflichtet 100 Euro nebst 5 % Zinsen seit 28.04.2015 bez.
Schulder wird verurteilt 350 Euro ab März 2015 bez. (Darlehens-Saldo 43.766,16)
Schuldner wird verurteilt ab dem Monat März 2015 die Gläubigerin von der Hälfte freizustellen:
Saldo 43.766,16 € 350,00 Euro
Saldo 7.364,92 € 100,00 Euro
Saldo 13.047,11 € 150,00 Euro

Es wurde Beschwerde eingereicht.
Die Beschwerde wurde vom Gläubiger zurückgewiesen, da das Darlehen auch nicht mehr bestand, da eine Umschuldung statt gefunden hat, wo alleine die Gläubigerin im Darlehensvertrag steht.
In der Beschwerdebegründung wurde mitgeteilt, dass der Ablösesaldo, nebst Tageszins zu € 6,30 ab dem 01.09.2015 in Höhe von € 573,30, zzgl. Voflälligkeitsentschädigung in Höhe von 3.353,77, somit insgesamt 50.123.,82 beträgt
Demnach schuldet der Antragsgegner der Gläubigerin 25.061,91 Euro.

Die Beschwerde wurde sodann zurück genommen.

Aus dem OLG kam dann der Beschluss, dass der Verfahrenswert auf 21.883,08 festgesetzt wird. Weiter stand nichts drin :-?

Es wurde dann ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem Stand, dass 10.000 Euro sofort bezahlt werden und am dem 01.03.2016 monatliche Raten in Höhe von 150 Euro eingehen

10.000 Euro wurden bezahlt.
Die 150 Euro sind bei der Gläubigerin nie eingegangen.
und der Restbetrag sollte jetzt im 3.Quartal kommen.

Welche Zinsen muss ich nunmehr bei dem Pfüb eintragen? :kopfkratz

:thx
Hoffe es kann mir wer weiterhelfen, mein RA ist derzeit auf Gericht und möchte etwas glänzen :lol:

lg Steffi
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