Seite 1 von 1

Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 10:31
von RaFa-Angela
Hallooo zusammen :wink1

ich hab hier eine Uralt-Akte aufm Tisch, da haben wir jetzt eine Quotenzahlung durch den Insolvenzverwalter bekommen.

Für das Insolvenzverfahren haben wir sowohl die Hauptforderung als auch die Verfahrenskosten angemeldet. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich das Geld problemlos an den Mandanten zahlen darf oder ich das mit der Rechtsschutzversicherung klären muss.
Ich hab hier zwar einen ähnlicher Beitrag gefunden, bin mir aber noch immer nicht ganz sicher. :kopfkratz

Vielleicht kann mir hoffentlich einer helfen.

Liebe Grüße

Re: Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 11:42
von Kanzleihund
Die Forderung geht in Höhe der von dieser gezahlten Kosten auf die Rechtschutzversicherung über; ich meine deshalb, dass diese ihren Anteil an der Quotenzahlung erhalten muss.

Re: Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 12:08
von paralegal6
sind Verfahrenskosten nicht eine Nebenforderung?

Re: Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 12:20
von Adora Belle
Na und?

Es wurden 2 Forderungen angemeldet, 1x HF, 1x Verfahrenskosten. Auf beide wurde die Quote gezahlt. Die Zahlung auf die HF erhält natürlich der Mdt. Die Zahlung auf die Verfahrenskosten erhält die RSV, soweit nicht wegen Quotenvorrecht der Mdt auch hier noch Gelder zu bekommen hat.

Re: Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 14:21
von RaFa-Angela
Der Betrag ist in einem gekommen. daraus ist nicht erkennbar auf welche Forderung er sich bezieht bzw. wie viel sich auf HF und wie viel sich auf Verfahrenskosten errechnet. Es wurde uns nur mitgeteilt, dass eine Quotenzahlung auf unsere Forderung erfolgen wird.

Re: Insolvenzverf- Quotenzahlung - RS oder Mdt?

Verfasst: 12.05.2016, 14:39
von Kanzleihund
Du kennst doch die festgestellte Gesamtforderung. Ergibt sich bei teilweisem Bestreiten aus dem Tabellenblatt, sonst aus Eurer Forderungsanmeldung. Daraus sollte sich auch ergeben, wie diese Forderung sich aufteilt (Hauptforderung / Kosten). Genau in der gleichen Weise teilst Du dann den Zahlungseingang auf. Es ist nämlich nach der Insolvenzordnung ganz und gar undenkbar, dass verschiedene Quoten auf Teilforderungen gezahlt werden.