Pfandfreier Betrag für arbeitende Ehefrau
Verfasst: 10.07.2015, 14:02
Wieder mal eine Frage zu einer Übungsaufgabe:
Für den Unterhaltsgläubiger wird ein Pfüb erlassen. Für den Schuldner wird vom Gericht der pfandfreie Betrag auf € 834 festgesetzt. Schuldner rügt , dass der Betrag zu wenig sei und auch seine Ehefrau nicht berücksichtigt wurde. Schuldner verdient 2.200 €, seine Ehefrau 850 €. Im meinem Skript steht, dass wir pauschal für den Schuldner von 600 €, für eine Ehefrau von weiteren 300 € ausgehen sollen. Demnach hat der Schuldner ja mit seiner Erinnerung recht und ihm sollten 900 € zustehen. Ich frage mich jetzt aber, ob das mit den 300 € nur für eine Ehefrau gilt die nicht arbeitet?! Weil unsere hier in dem Fall ja eigenes Einkommen von 850 € hat. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Für den Unterhaltsgläubiger wird ein Pfüb erlassen. Für den Schuldner wird vom Gericht der pfandfreie Betrag auf € 834 festgesetzt. Schuldner rügt , dass der Betrag zu wenig sei und auch seine Ehefrau nicht berücksichtigt wurde. Schuldner verdient 2.200 €, seine Ehefrau 850 €. Im meinem Skript steht, dass wir pauschal für den Schuldner von 600 €, für eine Ehefrau von weiteren 300 € ausgehen sollen. Demnach hat der Schuldner ja mit seiner Erinnerung recht und ihm sollten 900 € zustehen. Ich frage mich jetzt aber, ob das mit den 300 € nur für eine Ehefrau gilt die nicht arbeitet?! Weil unsere hier in dem Fall ja eigenes Einkommen von 850 € hat. Kann mir da jemand weiterhelfen?