Pfandfreier Betrag für arbeitende Ehefrau

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Kessie_K
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#1

10.07.2015, 14:02

Wieder mal eine Frage zu einer Übungsaufgabe:

Für den Unterhaltsgläubiger wird ein Pfüb erlassen. Für den Schuldner wird vom Gericht der pfandfreie Betrag auf € 834 festgesetzt. Schuldner rügt , dass der Betrag zu wenig sei und auch seine Ehefrau nicht berücksichtigt wurde. Schuldner verdient 2.200 €, seine Ehefrau 850 €. Im meinem Skript steht, dass wir pauschal für den Schuldner von 600 €, für eine Ehefrau von weiteren 300 € ausgehen sollen. Demnach hat der Schuldner ja mit seiner Erinnerung recht und ihm sollten 900 € zustehen. Ich frage mich jetzt aber, ob das mit den 300 € nur für eine Ehefrau gilt die nicht arbeitet?! Weil unsere hier in dem Fall ja eigenes Einkommen von 850 € hat. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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katuscha
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#2

10.07.2015, 14:24

Der pfandfreie Betrag wird doch aber von Gericht zu Gericht unterschiedlich festgelegt und an die 900 kommt er doch fast ran. Außerdem würde die Ehefrau doch nur berücksichtigt werden, wenn sie kein eigenes Einkommen hat.

Zumindest hatte ich das immer so verstanden.
Kessie_K
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#3

10.07.2015, 14:27

Ja, das Gericht setzt immer unterschiedlich fest. Aber "zur Übung" sollen wir immer von den pauschalisierten Beträgen von 600 für den Schuldner und 300 für die Ehefrau ausgehen. Leider steht im Skript nicht ob sich dort um eine Ehefrau ohne Einkommen handelt. Aber ich gehe davon ehrlich gesagt aus, dass sie nur mit 300 € berücksichtigt wird, sofern sie kein eigenes Einkommen hat. Hat da vielleicht jemand ein Urteil oder weitere Erfahrungen zu?
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