Erlass Pfändungsbeschluss einen Tag nach Urteil

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Kessie_K
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#1

06.07.2015, 10:57

Guten Morgen. Folgender Sachverhalt. Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Einen Tag nach diesem Urteil erlässt das AG einen Pfändungsbeschluss. Sicherheitsleistung wurde von niemanden erbracht. Trotzdem könnte ja wegen § 720 a i.V.m. 750 Abs. 3 ZPO gepfändet aber nicht verwertet werden.

Meine Frage ist: Durfte das AG den Pfändungsbeschluss überhaupt so früh erlassen? Oder hätte es eventuell auch 2 Wochen mit dem Erlass warten müssen?
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Anahid
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#2

06.07.2015, 11:06

Ich kann mir nicht vorstellen, dass einen Tag nach Verkündung des Urteils ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, denn dazu benötigt man eine vollstreckbare Ausfertigung, die der Gegenseite da noch gar nicht vorgelegen haben kann, da das Urteil erst einmal an Euch zugestellt werden musste.
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#3

06.07.2015, 11:07

Hier kann doch noch keine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegen haben.
Kessie_K
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#4

06.07.2015, 11:11

Nein, vollstreckbare Ausfertigung nicht. Aber das Urteil ist für vorläufig vollstreckbar erklärt worden.

Ist wieder so eine tolle Übungsaufgabe.. Und jetzt habe ich gerade was vertauscht sehe ich..
Sorry: Urteil vom 1.10. - Schuldner am 13.10. zugestellt. Pfändungsbeschluss wurde am 14.10. erlassen...
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#5

06.07.2015, 11:14

Was heißt Übungsaufgabe? Für was übst Du denn?
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Kessie_K
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#6

06.07.2015, 11:15

Rechtsfachwirt..
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Anahid
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#7

06.07.2015, 11:29

Und da lässt Du Dir von uns Deine Aufgaben machen? :augenreib Ich würde doch vorschlagen, dass Du das in dem entsprechenden Bereich im Forum weiter unten machst.
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#8

06.07.2015, 11:38

Die Aufgabe machen? Nein, wohl eher nicht. Es ist ein Teil bei dem ich nicht weiter komme bzw. gerne eine andere Meinung zu hören würde. Gerade dafür sind doch Foren da, damit man sich Hilfe/Anregungen von anderen holen kann?!
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#9

06.07.2015, 12:10

Es gibt dafür hier im Forum aber einen extra Bereich.
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#10

06.07.2015, 12:14

katuscha hat geschrieben:Es gibt dafür hier im Forum aber einen extra Bereich.
ist schon verschoben ;)
Die Aufgabe machen? Nein, wohl eher nicht. Es ist ein Teil bei dem ich nicht weiter komme bzw. gerne eine andere Meinung zu hören würde. Gerade dafür sind doch Foren da, damit man sich Hilfe/Anregungen von anderen holen kann?!
Im Prinzip richtig, aber das setzt voraus, dass Du Deinen Lösungsansatz einstellst. ;) Ein bißchen eigene Mühe und Gehirnschmalz wollen wir schon erkennen können hier.
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