Erlass Pfändungsbeschluss einen Tag nach Urteil

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Elliot
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#11

06.07.2015, 12:21

Also ich würde sagen, dass der Pfüb gar nicht hätte erlassen werden dürfen. Der Titel muss der Gegenseite zugestellt worden sein, und erst zwei Wochen nach Zustellung ist ZV zulässig! Es könnte die Sicherungsvollstreckung eingeleitet werden, das wäre dann ein vorläufiges Zahlungsverbot nach 845 ZPO!
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Anahid
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#12

06.07.2015, 12:24

Elliot, ich glaub, Du hast da was übersehen. Wir haben hier eine Sicherungsvollstreckung. Warum soll Deiner Meinung nach ein vorläufiges Zahlungsverbot zulässig sein, eine Sicherungspfändung aber nicht?
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Kessie_K
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#13

06.07.2015, 12:38

Danke fürs Verschieben!

Gem 750 III darf nach 720a mit der Zwangsvollstreckung begonnen werden, wenn Urteil und Klausel mindestens 2 Wochen vorher zugestellt sind. Das ist soweit klar. Urteil vom 1.10., zugestellt am 13.10. Also hätte 2 Wochen nach dem 13.10. mit der ZV begonnen werden können. Aber mir ist nicht klar, wo ich finde, ab wann der Pfändungsbeschluss vom AG erlassen werden darf. Nur mit Vorlage eines rechtskräftigen Titels?
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#14

06.07.2015, 13:13

Vielleicht hilft Dir das weiter:

http://www.iww.de/ve/archiv/beschleunig ... ung-f35179

Für den Pfändungsbeschluss muss der Titel nicht rechtskräftig sein. Für den Überweisungsbeschluss schon.
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#15

06.07.2015, 13:15

Ein Pfändungsbeschluss, wie er in Deiner Aufgabe beschrieben ist, ist eine Sicherungsvollstreckung. Also z.B. bei der Bank bleibt das Kontoguthaben bei der Bank und wird weder an den Gläubiger, noch an den Schuldner ausgezahlt, weil die Anordnung der Überweisung fehlt. Ist ja kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, sondern eben nur ein Pfändungsbeschluss.

Da es eine Sicherungsvollstreckung ist, gelten dafür natürlich die gesetzlichen Vorschriften, die Du ja schon aufzählst. Ist denn die Frist Deiner Meinung nach eingehalten?
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#16

06.07.2015, 14:18

Danke Samsaram Den Artikel hatte ich auch schon entdeckt :)

@Anahid: Genau, er könnte theoretisch pfänden aber nicht verwerten. Da das Urteil am 13.10. zugestellt worden ist, dürfte meiner Meinung nach mit Ablauf des 27.10. aus dem Titel vollstreckt werden. Aber wo ich immer noch nicht weiterkomme ist, ob denn das AG trotzdem schon am 14.10. den Pfändungsbeschluss erlassen durfte... Einen VB darf ich ja zB auch erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zustellung beantragen und dann wird er erst erlassen.
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#17

06.07.2015, 14:21

das AG hätte den Beschluss nicht erlassen dürfen, da ja die 2-Wochenfrist nicht eingehalten wurde. aber eine Erinnerung (die du ja vermutlich prüfen musst oder ist wirklich nur gefragt, ob das AG den Beschluss hätte erlassen dürfen?), hätte keine Aussicht auf Erfolg, da es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Erinnerung auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung ankommt.
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#18

06.07.2015, 14:27

Vermutlich wurde übersehen, dass die 2-Wochenfrist noch nicht abgelaufen war.
Kessie_K
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#19

06.07.2015, 14:27

Genau, es geht um eine Vollstreckungserinnerung des Schuldners.

Das es bei der Erinnerung auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung ankommt habe ich noch nie gehört *schockiert* Hast du einen § dazu? Und gibt's auch irgendwo einen § in dem steht, dass das AG die 2 Wochen Frist für den Erlass des Pfändungsbeschlusses einhalten muss?
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#20

06.07.2015, 14:45

Kessie_K hat geschrieben:Das es bei der Erinnerung auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung ankommt habe ich noch nie gehört *schockiert* Hast du einen § dazu?
das müsste sich aus der Rechtssprechung ergeben. hab ich nur noch so aus meinen Refawi-Unterlagen in Erinnerung.
Kessie_K hat geschrieben:Und gibt's auch irgendwo einen § in dem steht, dass das AG die 2 Wochen Frist für den Erlass des Pfändungsbeschlusses einhalten muss?
§ 750 III ZPO
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