Erlass Pfändungsbeschluss einen Tag nach Urteil

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Kessie_K
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 09.06.2015, 08:43
Beruf: ReNo

#21

06.07.2015, 16:53

DAnke Niva. Hab das hier gefunden:
Grundsätzlich maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung (vgl. OLG Köln OLGZ 1988, 214, 216; T/P 766/23; Zöller/Stöber a.a.O., § 766 Rn. 27 a.E.; Musielak a.a.O., § 766 Rn. 23; Brox/Walker a.a.O., Rn. 1233; vgl. für die sofortige Beschwerde auch
§ 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO; auch im Erkenntnisverfahren ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen). Ist der zu Lasten des Schuldners zunächst bestehende Mangel geheilt, kann der Schuldner die Erinnerung in der Hauptsache für erledigt erklären. Ist der Vollstreckungsakt allerdings nichtig, ist eine Heilung ausgeschlossen und die Erinnerung des Schuldners gegen diesen Akt bleibt auch dann begründet, wenn die Vollstreckungshandlung später fehlerfrei nachgeholt wird.

In meinem Skript ist mir das nicht übern Weg gelaufen..
Antworten