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Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:03
von Schreibblitz
Hallo,

ich hab hier eine Vermögensauskunft vorliegen und möchte Rentenansprüche vom Schuldner Herrn X pfänden. In der Vermögensauskunft ist angegeben, dass Herr X eine monatliche Rente von 1.100,00 € bezieht und seine Frau ein monatliches Einkommen von 1.800,00 € hat. Greift hier § 850 e ZPO? Kann ich das Einkommen der Ehefrau mit zum Einkommen des Herrn X rechnen lassen oder geht das nicht, weil Herr X Rente bezieht?

:thx

LG

Re: Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:08
von Soenny
Gegen wen ist der Titel?

Re: Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:10
von Schreibblitz
Der Titel lautet gegen Herrn X

Re: Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:13
von katuscha
Nein, kannst Du nicht zusammenrechnen, weil Du nur einen Titel gegen Herrn X hast.

Du kannst aber im Pfüb die Nichtberücksichtigung der Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person beantragen, da sie eigenes Einkommen bezieht.

Re: Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:15
von Liesel
Es können nur mehrere Einkommen des Schuldners zusammengerechnet werden, aber nicht seine und die der Ehefrau.

Re: Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

Verfasst: 27.01.2015, 14:21
von Schreibblitz
Danke Euch. Da hab ich heute schon wieder was dazugelernt :lol: