Einkünfte Ehegatten zusammenrechnen

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#1

27.01.2015, 14:03

Hallo,

ich hab hier eine Vermögensauskunft vorliegen und möchte Rentenansprüche vom Schuldner Herrn X pfänden. In der Vermögensauskunft ist angegeben, dass Herr X eine monatliche Rente von 1.100,00 € bezieht und seine Frau ein monatliches Einkommen von 1.800,00 € hat. Greift hier § 850 e ZPO? Kann ich das Einkommen der Ehefrau mit zum Einkommen des Herrn X rechnen lassen oder geht das nicht, weil Herr X Rente bezieht?

:thx

LG
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#2

27.01.2015, 14:08

Gegen wen ist der Titel?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

27.01.2015, 14:10

Der Titel lautet gegen Herrn X
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#4

27.01.2015, 14:13

Nein, kannst Du nicht zusammenrechnen, weil Du nur einen Titel gegen Herrn X hast.

Du kannst aber im Pfüb die Nichtberücksichtigung der Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person beantragen, da sie eigenes Einkommen bezieht.
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#5

27.01.2015, 14:15

Es können nur mehrere Einkommen des Schuldners zusammengerechnet werden, aber nicht seine und die der Ehefrau.
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#6

27.01.2015, 14:21

Danke Euch. Da hab ich heute schon wieder was dazugelernt :lol:
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