Was Gegner sagt und was dann auf der Überweisung steht, sind "2 Paar Stiefel".
Mal ne andere Frage: Wann wurde der KFB an Schuldner zugestellt und wann erfolgte die Zahlung des Schuldners bzw. eure Aufforderung?
Zwangsvollstreckung im Verwaltungsrecht
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Wann erfolgte die Zahlung?
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Das sagtest Du bereits. Wann erfolgte die Zahlung und wann hat ihr aufgefordert und damit die Kosten berechnet?Dini07 hat geschrieben:Ich weiß leider immer noch nicht weiter. Die KfB wurden dem Gegner am 09.09.2014 zugestellt.
=(
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Wenn du davon ausgehst, daß die Zahlung der Gegenseite auf die festsetzten Kosten aus den beiden KfB´s zu verrechnen ist (was ich nicht so sehe), dann lasse die Gebühren für die Zahlungsaufforderung nach 788 ZPO vom Gericht festsetzen. Damit kommst du zu einem Vollstreckungstitel.
Die Gegenseite war nach den von dir angegebenen Daten eindeutig in Verzug und hat die Gebühren für die Zahlungsausfforderung daher zu übernehmen.
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