Zwangsvollstreckung im Verwaltungsrecht

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Sonnenkind
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#11

20.11.2014, 15:56

Was Gegner sagt und was dann auf der Überweisung steht, sind "2 Paar Stiefel".

Mal ne andere Frage: Wann wurde der KFB an Schuldner zugestellt und wann erfolgte die Zahlung des Schuldners bzw. eure Aufforderung?
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#12

24.11.2014, 14:50

Zugestellt wurden die kfb am 09.09.2014 an den Gegner
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#13

24.11.2014, 14:55

Wann erfolgte die Zahlung?
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#14

25.11.2014, 12:41

Ich weiß leider immer noch nicht weiter. Die KfB wurden dem Gegner am 09.09.2014 zugestellt.

=(
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#15

25.11.2014, 12:44

Dini07 hat geschrieben:Ich weiß leider immer noch nicht weiter. Die KfB wurden dem Gegner am 09.09.2014 zugestellt.

=(
Das sagtest Du bereits. Wann erfolgte die Zahlung und wann hat ihr aufgefordert und damit die Kosten berechnet?
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#16

25.11.2014, 14:05

KfB vom 04.09.2014
zur Zahlung aufgefordert und damit Kosten berechnet am 15.10.2014
Zahlung ging am 27.10.2014 bei uns ein
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Liesel
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#17

25.11.2014, 14:10

Wenn du davon ausgehst, daß die Zahlung der Gegenseite auf die festsetzten Kosten aus den beiden KfB´s zu verrechnen ist (was ich nicht so sehe), dann lasse die Gebühren für die Zahlungsaufforderung nach 788 ZPO vom Gericht festsetzen. Damit kommst du zu einem Vollstreckungstitel.

Die Gegenseite war nach den von dir angegebenen Daten eindeutig in Verzug und hat die Gebühren für die Zahlungsausfforderung daher zu übernehmen.
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#18

25.11.2014, 14:11

wie Liesel :wink:
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#19

25.11.2014, 16:28

ist gut. Ich spreche erstmal mit Chef darüber und dann sehen wir weiter.

Danke für die Hilfe :smile:
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