Vorl.Zahlungsverbot... bitte Hilfe

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ReNoJen
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#1

06.01.2014, 19:35

Hi,

ich brauche ganz dringend eine Hilfe! Ich sollte heute ein vorläufiges Zahlungsverbot machen (Drittschuldner Bank). Das habe ich auch noch einiger Maßen hinbekommen, doch nun man mich darauf hingewiesen, dass ich es noch erweitern soll:

Finanzamt (Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer) ... sollte mir dafür die UST-Nummer suchen.
Stadtverwaltung (Gewerbesteuer).


Meine Frage, kann ich das alles ins eins machen?
Ich habe ja dann drei Drittschuldner und dann jeweils die Pfändungstext beifügen, oder wie?

Wofür brauche ich die UST-Nummer? Einfach beischreiben?

Jetzt schon danke für eure Hilfe.
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Soenny
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#2

06.01.2014, 19:42

Ja, kannst du alles in einem machen (Kostenminderungspflicht) ;) Die USt-IdNr. dient der besseren Identifizierung, wirklich nötig ist diese, wie bei Kontenpfändung die Kontonummer, aber nicht.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

06.01.2014, 19:53

JSanny hat geschrieben:Ja, kannst du alles in einem machen (Kostenminderungspflicht) ;) Die USt-IdNr. dient der besseren Identifizierung, wirklich nötig ist diese, wie bei Kontenpfändung die Kontonummer, aber nicht.
Ahh okay.

Also dann setze ich einfach die entsprechenden Pfändungstexte ein und fertig?
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Soenny
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#4

06.01.2014, 19:53

Jawoll ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

06.01.2014, 20:02

:thx das klingt einfach! Und ich zerbreche mir schon den ganzen Tag den Kopf =(
Jupp03/11

#6

06.01.2014, 20:05

ReNoJen hat geschrieben::thx das klingt einfach! Und ich zerbreche mir schon den ganzen Tag den Kopf =(
Machen die wenigsten
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#7

06.01.2014, 21:29

ReNoJen hat geschrieben:
JSanny hat geschrieben:Ja, kannst du alles in einem machen (Kostenminderungspflicht) ;) Die USt-IdNr. dient der besseren Identifizierung, wirklich nötig ist diese, wie bei Kontenpfändung die Kontonummer, aber nicht.
Ahh okay.

Also dann setze ich einfach die entsprechenden Pfändungstexte ein und fertig?



gibt es beispielspfändungstexte dafür?
Jupp03/11

#8

06.01.2014, 21:55

bestimmt, sind sämtlich bei RA-Micro hinterlegt.
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