Hallo zusammen,
dem Schuldner wurde die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erteilt. Aufgrund einer geplanten Rücknahme des Zwangsverwaltungsverfahrens würde ich nun gerne für die Gläubigerin das Zwangsverwaltungsguthaben pfänden. Ist das problemlos möglich? Das Objekt ist ja noch vorhanden und dem Gläubiger steht ein Absonderungsrecht zu. Der Ausfall wurde zur Insolvenzmasse angemeldet und ein Absonderungsrecht geltend gemacht. Das Absonderungsrecht setzt sich auch am Surrogat fort. Somit dürften wir nun wegen diesem Anspruch ja eine Pfändung ausbringen, oder? Der unbesicherte Anspruch ist aber im Rahmen des Insoverfahrens aber erledigt, oder? Würdet ihr pfänden?
Liebe Grüße, Huhu
Pfändung Zwangsverwaltungsguthaben nach Insolvenzaufhebung
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Themenstarter/in
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Vielen Dank,
Das Forenteam.
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