Pfändung Zwangsverwaltungsguthaben nach Insolvenzaufhebung

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HUHU
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#1

08.01.2013, 14:06

Hallo zusammen, :wink2

dem Schuldner wurde die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erteilt. Aufgrund einer geplanten Rücknahme des Zwangsverwaltungsverfahrens würde ich nun gerne für die Gläubigerin das Zwangsverwaltungsguthaben pfänden. Ist das problemlos möglich? :oops: Das Objekt ist ja noch vorhanden und dem Gläubiger steht ein Absonderungsrecht zu. :motz Der Ausfall wurde zur Insolvenzmasse angemeldet und ein Absonderungsrecht geltend gemacht. Das Absonderungsrecht setzt sich auch am Surrogat fort. :pfeif Somit dürften wir nun wegen diesem Anspruch ja eine Pfändung ausbringen, oder? :wink2 Der unbesicherte Anspruch ist aber im Rahmen des Insoverfahrens aber erledigt, oder? Würdet ihr pfänden? :huepf
:thx :thx :thx
Liebe Grüße, Huhu :-) :wink1
HUHU
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#2

10.01.2013, 09:00

Kann mir niemand helfen? :( :( :(
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Pepples
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#3

10.01.2013, 12:07

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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HUHU
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#4

30.01.2013, 14:55

Haben Sie auch eine Antwort auf meine Frage ? :wink1 :wink1
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#5

30.01.2013, 14:59

Ich antworte jetzt mal nicht. Denn erst Student, jetzt RA-Fachangestellte.
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#6

30.01.2013, 15:04

Es kann geantwortet werden, Berufsbezeichnung ist geklärt und stimmig. :wink:
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