Seite 1 von 1

PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:11
von hoppis_büro
Hallo Ihr Lieben,

es gibt ja bekanntlich z. B. die Moeglichkeit wegen einer Kaufpreisforderung einen PÜ zu beantragen oder wegen einer Unterhaltsforderung. Welche unterschiedlichen Auswirkungen hat der Erlass dann fuer den Schuldner? Abgesehen davon, dass es sich bei dem einen um eine einmalige Zahlung und bei dem anderen um eine wiederkehrende Leistung handelt, faellt mir nichts ein aus Sicht des Schuldners.

Koennt Ihr mir helfen??

MfG!

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:16
von Pepples
Worauf willst Du hinaus? :nachdenk Es kommt ja nicht nur darauf an, wegen welcher Forderung man pfändet, sondern was man pfändet.

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:18
von hoppis_büro
Ist total doof, aber das ist eine Aufgabenstellung in einer Klausur, die mir noch bevorsteht...Und die lautet so, keine weiteren Angaben sind vorhanden...
Kann den Lehrer schlecht fragen, weil er dann weiss, dass ich die Fragestellungen weiss...

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:26
von Pepples
So, wie erfahren habe, handelt es sich um alte Klausuren zu Übung. Dann finde ich aber durchaus, dass man den Lehrer danach fragen kann. :wink:

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:47
von hoppis_büro
An und fuer sich schon,
leider ist die Klausur morgen und diese Aufgabenstellung ist mir heute erst unters Auge gekommen ...

Ich schreibe hier ja nicht aus Langweile.

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 16:51
von Pepples
Ich schreibe hier ja nicht aus Langweile
Der Ton macht die Musik. :roll:

Re: PÜ Wiederkehrende Leistung

Verfasst: 29.02.2012, 17:02
von Pepples
Ahhhhh ja, sag ich jetzt mal nichts zu. :roll: :closed