Erinnerung ./. Art & Weise d. ZV
Verfasst: 26.08.2011, 11:28
Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich mal ne Frage:
Wir pfänden für eine Mandantin rückständigen sowie laufenden Kindesunterhalt (machen wir nie wieder, da soll gleich das Jugendamt ran). Die Mandantin lebt von ALG II und muss bei insgesamt drei Ämtern angeben, ob Sie Zahlungen erhalten hat oder nicht, diese berechnen dann jeden Monat neu.
Der Schuldner zahlt (eigentlich) Raten an die Gerichtsvollzieherin, welche wir beauftragt haben, die Zahlungen direkt an die Mandantschaft weiterzuleiten, um Zeit zu sparen.
Nun mein Problem:
Jeden Monat ruft mich die Mandantin an, ob wir bei der GVin nachfragen können, ob sie eine Zahlung hat, ob sie die schon weitergeleitet hat, etc.
Als ich am Dienstag mit der GVin telefoniert habe (welche natürlich ganz schön genervt ist) sagte die mir dann, dass sie bei ihren Ratenzahlern allerfrühestens nach zwei Monaten mitkriegt, wenn keine Raten mehr kommen. Man könne ihr nicht zumuten, da jeden Monat hinterher zu sein!!!
Ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich gegen sie mal eine Erinnerung einlege. Schließlich ist die Mandantschaft auf die monatlichen Zahlungen angewiesen und hat jeden Monat unglaublich viel Ärger mit den Ämtern, wenn wieder kein Geld gekommen ist.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich das am besten formuliere oder weiß jemand, wo ich vielleicht entsprechende Rechtssprechung herbekomme?
Vielen Dank schonmal
zu folgendem Sachverhalt hätte ich mal ne Frage:
Wir pfänden für eine Mandantin rückständigen sowie laufenden Kindesunterhalt (machen wir nie wieder, da soll gleich das Jugendamt ran). Die Mandantin lebt von ALG II und muss bei insgesamt drei Ämtern angeben, ob Sie Zahlungen erhalten hat oder nicht, diese berechnen dann jeden Monat neu.
Der Schuldner zahlt (eigentlich) Raten an die Gerichtsvollzieherin, welche wir beauftragt haben, die Zahlungen direkt an die Mandantschaft weiterzuleiten, um Zeit zu sparen.
Nun mein Problem:
Jeden Monat ruft mich die Mandantin an, ob wir bei der GVin nachfragen können, ob sie eine Zahlung hat, ob sie die schon weitergeleitet hat, etc.
Als ich am Dienstag mit der GVin telefoniert habe (welche natürlich ganz schön genervt ist) sagte die mir dann, dass sie bei ihren Ratenzahlern allerfrühestens nach zwei Monaten mitkriegt, wenn keine Raten mehr kommen. Man könne ihr nicht zumuten, da jeden Monat hinterher zu sein!!!
Ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich gegen sie mal eine Erinnerung einlege. Schließlich ist die Mandantschaft auf die monatlichen Zahlungen angewiesen und hat jeden Monat unglaublich viel Ärger mit den Ämtern, wenn wieder kein Geld gekommen ist.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich das am besten formuliere oder weiß jemand, wo ich vielleicht entsprechende Rechtssprechung herbekomme?
Vielen Dank schonmal