Erinnerung ./. Art & Weise d. ZV

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sternchen160983
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#11

26.08.2011, 12:23

@Liesel
Das weiß ich, aber die Mandantin wird von den Ämtern verrückt gemacht, sie muss bei der ARGE, bei der Wohngeldstelle und beim Jugendamt angeben, ob sie Geld bekommen hat oder nicht. Dann wird sie monatlich neu berechnet, ob sie was kriegt oder zurückzahlen muss. Die Hühner auf den Ämtern sind ordentlich genervt, weil Sie nie wissen, in welche Richtung sie rechnen müssen und machen die arme Frau natürlich rund.

Also ich würd das auf die Dauer sicherlich auch nicht aushalten...
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#12

26.08.2011, 12:29

Liesel hat geschrieben:
Curry hat geschrieben:Wieso ist das unmöglich? Man kann bei Unterhalt einen Sachpfändungsauftrag durchführen und der Schuldner kann Raten zahlen, um die Sachpfändung zu vermeiden.
Aber nur hinsichtlich des Rückstandes.
:zustimm
Den laufenden Unterhalt kannst Du erst dann vollstrecken, wenn er nicht rechtzeitig gezahlt und damit dann wieder rückständig ist. Vorratspfändung ist nur hinsichtlich Gehalts- und Kontopfändund möglich.
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Liesel
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#13

26.08.2011, 13:09

Sternchen, die Mandantin kann doch den Ämtern nur Zahlungen melden, wenn sie welche bekommen hat. Wenn sie in einem Monat nichts bekommt, kann nichts angerechnet werden. Dann soll sie halt die Kontoauszüge vorlegen. Dort ist doch ersichtlich, wann sie welche Zahlungen erhalten hat. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht wirklich.
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sternchen160983
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#14

29.08.2011, 10:52

Nochmal die Frage, ob mir jemand sagen kann, wie ich die GVin dazu bewegen kann, sich die Ratenzahlungen monatlich durchzusehen. Nützt es mir etwas Erinnerung gegen sie einzulegen?

@ Liesel
Dass meine Mandantin Zahlungen nur dann melden kann, wenn Sie sie auch bekommen hat ist mir durchaus klar. Wie ich bereits schon sagte, nützt dass der Mdtin leider aber nichts, weil sie ja Ärger mit den Ämtern eben deswegen hat, weil sie nicht jeden Monat das Geld bekommt und daher jeder Monat neu berechnet werden muss.
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