Pfändung in Gesamtgut bei Gütergemeinschaft

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Schaf
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#1

04.03.2011, 13:45

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meinem (rein hypothetischen) Problem helfen:
Ich habe einen Titel gegen Frau M.. Bei der Mobiliarvollstreckung weist Herr M. den GV darauf hin, dass Gütergemeinschaft vereinbart und auch im Güterrechtsregister eingetragen wurde, woraufhin der GV die ZV dennoch fortsetzt, weil er das jetzt auf die Schnelle nicht überprüfen kann. Er nimmt einen Perserteppich mit.
M. E. kann jetzt die Frau M. Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV einlegen. Auch Herr M. hat sicher ein Antragsrecht, weil auch sein Recht (Eigentum) betroffen ist. Aber kann Herr M. auch Drittwiderspruchsklage erheben??? Ich finde ja, er hat ja ein der Veräußerung entgegenstehendes Recht, eben Eigentum. In der im Kurs besprochenen Lösung kam das aber nicht vor, nun bin ich unsicher.

Wie würdet Ihr entscheiden?

Gruß vom Schaf
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte. :)
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