Tod eines Gesamtgläubigers

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tinkerbell
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#1

06.12.2010, 16:44

Hallo,
ich habe einen alten Vollstreckungsbescheid. Gläubiger sind RA A und RA B. RA B ist zwischenzeitlich verstorben. Ich möchte nunmehr einen Pfüb beantragen. Die Gläubigerbezeichnung muss jedoch genau mit dem Titel übereinstimmen. Wie gehe ich bzgl. des verstorbenen RA B vor? Ich hatte dem AG bereits geschrieben, dass es sich um Gesamtgläubiger handelt und jeder Gläubiger auch alleine und eigenständig die Forderung geltend machen kann (§ 428 BGB). Das AG sieht das jedoch anders und bemängelt, dass sich aus dem Titel nicht ergibt, dass es sich um Gesamtgläubiger handelt. Ich kann auch RA B nicht einfach mit im Pfüb angeben, da beim hiesigen AG bekannt ist, dass RA B verstorben ist. Hat jemand eine Idee? Rechtsnachfolgeklausel?
Danke für Eure Hilfe.
Jupp03/11

#2

06.12.2010, 20:30

Wenn sich aus dem Titel die Gesamtgläubigerschaft ergibt, mußt du RA B nicht aufführen, da nach § 428 BGB jeder die Leistung verlangen kann. Sofern das Gericht das anders sehen sollte, muss eben eine beschwerdefähige Entscheidung her.
tinkerbell
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#3

07.12.2010, 12:11

Das ist ja das Problem. Aus dem Titel ergibt sich nicht eindeutig, dass es sich um Gesamtgläubiger handelt. Dort ist lediglich vermerkt als Gläubiger: RA A und RA B.
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