Abwendung Sicherungsvollstreckung nach § 720 a III ZPO
Verfasst: 31.10.2010, 11:31
Hallo zusammen,
gestern im Kurs ging es bei uns u.a. um die Abwendung der Sicherungsvollstreckung nach § 720 a III ZPO. Der Dozent erklärte uns dabei, dass der Schuldner durch Leistung von Sicherheit die Zwangsvollstreckung abwenden kann bis das Urteil rechtskräftig ist. Soweit habe ich es verstanden.
Als Beispiel hatten wir die Hinterlegung beim AG. Hier sagte er uns, dass wenn der Schuldner das Geld beim AG hinterlegt eine schlaue Rechtsfachwirtin diesen Herausgabeanspruch des Schuldners pfändet.
Hier ist mir jetzt aber folgendes nicht klar:
Wenn der Schuldner einen Geldbetrag beim AG hinterlegt, um die ZV nach § 720 a abzuwenden, dann wird das Geld doch so hinterlegt, dass, wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Gläubiger sein Geld nicht vollstrecken kann, der Gläubiger das hinterlegte Geld herausverlangen kann ohne, dass er diesen Herausgabeanspruch extra pfänden muss. Sonst macht doch meiner Meinung nach die Hinterlegung keinen Sinn. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Viele Grüße
Sandy
gestern im Kurs ging es bei uns u.a. um die Abwendung der Sicherungsvollstreckung nach § 720 a III ZPO. Der Dozent erklärte uns dabei, dass der Schuldner durch Leistung von Sicherheit die Zwangsvollstreckung abwenden kann bis das Urteil rechtskräftig ist. Soweit habe ich es verstanden.
Als Beispiel hatten wir die Hinterlegung beim AG. Hier sagte er uns, dass wenn der Schuldner das Geld beim AG hinterlegt eine schlaue Rechtsfachwirtin diesen Herausgabeanspruch des Schuldners pfändet.
Hier ist mir jetzt aber folgendes nicht klar:
Wenn der Schuldner einen Geldbetrag beim AG hinterlegt, um die ZV nach § 720 a abzuwenden, dann wird das Geld doch so hinterlegt, dass, wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Gläubiger sein Geld nicht vollstrecken kann, der Gläubiger das hinterlegte Geld herausverlangen kann ohne, dass er diesen Herausgabeanspruch extra pfänden muss. Sonst macht doch meiner Meinung nach die Hinterlegung keinen Sinn. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Viele Grüße
Sandy