Re: Pflegegeld gem. § 850 b (1) 4, (2) bedingt pfändbar?
Verfasst: 07.05.2018, 13:49
Danke, aber ich sehe das anders.
Das Pflegegeld bekommt man doch für seine Arbeitsleistung an dem zu Pflegenden, anstelle eines Einkommens. Alles andere wird von dem Kranken bezahlt, vermutlich ist dieser in eine Pflegeklasse/stufe eingestuft und bezieht hier ebenfalls Leistungen, aber dies hat nichts mit dem "Pfleger" zu tun. Aber danke für die Mühe.
Das Pflegegeld bekommt man doch für seine Arbeitsleistung an dem zu Pflegenden, anstelle eines Einkommens. Alles andere wird von dem Kranken bezahlt, vermutlich ist dieser in eine Pflegeklasse/stufe eingestuft und bezieht hier ebenfalls Leistungen, aber dies hat nichts mit dem "Pfleger" zu tun. Aber danke für die Mühe.