Erbschaft während Insolvenzverfahren
Verfasst: 31.03.2010, 11:35
Hallo,
kurze Frage zum Insolvenzverfahren, wenn ein Schuldner während des Insolvenzverfahrens noch eine Erbschaft erhält, fällt diese auch unter § 295 I 2 InsO (also dass er die Hälfte behalten darf, die andere abgeben muss?), da diese Vorschrift ja die Restschuldbefreiung betrifft und in der Übung ist der Schuldner erst noch im Insolvenzverfahren.
Danke schon mal
kurze Frage zum Insolvenzverfahren, wenn ein Schuldner während des Insolvenzverfahrens noch eine Erbschaft erhält, fällt diese auch unter § 295 I 2 InsO (also dass er die Hälfte behalten darf, die andere abgeben muss?), da diese Vorschrift ja die Restschuldbefreiung betrifft und in der Übung ist der Schuldner erst noch im Insolvenzverfahren.
Danke schon mal